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Betrügerische Handytarife: Der Unterschied zwischen 4 Wochen und 1 Monat

Presse Claudia Felbermayer
Claudia

Mein Name ist Claudia Felbermayer und ich teste Haushalts- und Unterhaltungselektronik, IT und Sicherheitselektronik. Ich bin professionelle Texterin, erfahrene Redakteurin für Elektronik und Sicherheitssysteme und führe ein 8-köpfiges Free-Team. Meine Leidenschaften außerhalb der Arbeit umfassen Reisen, Kochen, Fotografieren, Musik und natürlich das Schreiben. Bei expertentesten.de plane, schreibe und redigiere ich Artikel aus den Bereichen Elektronik und IT und lege großen Wert auf präzise Genauigkeit und außergewöhnliche Ergebnisse.

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Im Rahmen von Flatrates oder Datenpaketen gab es bisher Abrechnungszeiträume von einem Monat. Dies wurde jetzt auf alle vier Wochen geändert und bedeutet, dass der Nutzer statt bisher 12 Mal ganze 13 Mal bezahlen muss.

Handytarife werden bei den meisten Mobilfunk-Anbietern mittlerweile als Pakete mit besonders kurzer Laufzeit angeboten. Meist ist dies der Fall bei den sogenannten Prepaid-Tarifen. Im Rahmen dessen erhält der Verbraucher für eine vorher festgelegte monatliche Gebühr ein bestimmtes Volumen an Daten und Freiminuten. In anderen Fällen bekommt der Nutzer eine Flatrate. Grundsätzlich sind kurze Laufzeiten natürlich positiv. Das gewährleistet eine gewisse Anpassungsfähigkeit auf individuelle Bedürfnisse: Der Wechsel auf einen besser passenden Tarif geht schneller. Man ist nicht mehr langfristig gebunden.

Für diese angesprochenen Pakete wurde bislang in der Regel ein Festbetrag pro Monat fällig. Einige Anbieter haben diese Laufzeit aber mittlerweile auf vier Wochen abgeändert. Das hat zur Folge, dass man auf das gesamte Jahr gerechnet nun 13 Mal den Paketpreis zahlen muss, und nicht mehr nur 12 Mal.

Wer öfter bezahlt, hat aber natürlich auch öfter ein nutzbares Datenvolumen. Nämlich statt bisher 12 Mal eben 13 Mal. Bei Abschluss eines neuen Vertrages sollte unbedingt auf den Abrechnungszeitraum geachtet werden.

Auch für Bestandskunden können sich die Abrechnungszeiträume auf Dauer ändern. Darüber müssen sie allerdings vom jeweiligen Anbieter rechtzeitig und umfangreich informiert werden. Dieser muss dem Kunden außerdem ein gültiges Widerspruchs- oder Kündigungsrecht einräumen. Eine Umstellung ohne Information an den Kunden ist nicht zulässig. Sollte dies dennoch geschehen, kann problemlos dagegen vorgegangen werden. Da die Pakete aber ohnehin meist monatlich gekündigt werden können, ist dies nicht ganz so tragisch. Notfalls sucht man sich einen neuen Anbieter, der Konditionen und Abrechnungszeiträume anbietet, die einem besser passen.

Ein Vergleich lohnt sich in diesem Falle. Auch bezüglich der monatlichen Kosten für Telefonie und Datenvolumen.

Quelle: Verbraucherzentrale

Redakteurinnen: Alexandra Dahmen | Mobil: +49 (0) 151 65867805 | Mail: [email protected]; Claudia Felbermayer | Mobil: +43 (0) 676 6489269 | Mail: [email protected]

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