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Irreführende Werbung – Urteil: Galeria Kaufhof darf ohne Erklärung nicht mehr „grün“ werben

Presse Claudia Felbermayer
Claudia

Mein Name ist Claudia Felbermayer und ich teste Haushalts- und Unterhaltungselektronik, IT und Sicherheitselektronik. Ich bin professionelle Texterin, erfahrene Redakteurin für Elektronik und Sicherheitssysteme und führe ein 8-köpfiges Free-Team. Meine Leidenschaften außerhalb der Arbeit umfassen Reisen, Kochen, Fotografieren, Musik und natürlich das Schreiben. Bei expertentesten.de plane, schreibe und redigiere ich Artikel aus den Bereichen Elektronik und IT und lege großen Wert auf präzise Genauigkeit und außergewöhnliche Ergebnisse.

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Das Landgericht Köln entschied in jüngster Vergangenheit, dass die Galeria Kaufhof GmbH für seine Produkte nicht mehr mit „besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt“ werben darf, wenn dies nicht auch erläutert wird. Die Verbraucherzentrale des Bundesverbands (vzbz) hatte gegen Galeria geklagt.

Tatsächlich ist es so, dass das Unternehmen auf seiner Website für einen Bügel-BH für Mädchen geworben hatte und dabei die folgende Aussage traf: „Dieses Produkt ist besonders umweltfreundlich und/oder sozialverträglich hergestellt worden.“ Woran das Unternehmen eben diese Form der Herstellung festmachte, wurde nicht erläutert. Die Interessenten und Verbraucher blieben daher über die Richtigkeit der Aussage im Unwissen.

Generell kennzeichnet Galeria Produkte bisher mit einem grünen Blatt und der Aufschrift „Natürlich GALERIA“. Nach eigenen Aussagen soll die Entscheidung der Kunden zu einem bewussten Kauf damit erleichtert werden. Außerdem sollen damit nachhaltige Produkte von konventionellen deutlich unterschieden werden. Aus Sicht des vzbz werden die Konsumenten damit allerdings ausschließlich überfordert. Einen wirklichen Vorteil sieht die Verbraucherzentrale hingegen nicht: „Wenn diverse Einzelhändler eigene Nachhaltigkeitslabels und Claims einführen, verwirrt es Verbraucher mehr, als dass es ihnen Orientierung bietet. Letztlich würde eine rechtlich verbindliche Lösung nicht nur bei Verbrauchern, sondern auch bei Produzenten und dem Einzelhandel Klarheit schaffen.“

Die Referentin für nachhaltigen Konsum beim vzbz, Kathrin Krause, ist sich sicher: „Wenn Unternehmen solche irreführende Werbeaussagen verwenden, betreiben sie Green- und Social-Washing!“

Laut des vzbz wird hier außerdem unlauterer Wettbewerb betrieben. Eigentlich sollten nämliche alle wesentlichen Informationen vorgegeben werden, damit der Kunde eine fundierte Kaufentscheidung treffen kann. Dies war bei Galeria Kaufhof nicht der Fall. Die GmbH erkannte die vom vzbz erhobenen Ansprüche vor Gericht zweifelsfrei an. Auf Änderungen im Rahmen der Kennzeichnung darf jetzt gewartet werden.

Quelle: Verbraucherzentrale

Redakteurinnen: Alexandra Dahmen | Mobil: +49 (0) 151 65867805 | Mail: [email protected]; Claudia Felbermayer | Mobil: +43 (0) 676 6489269 | Mail: [email protected]

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