ExpertenTesten wies bereits am 11.04.2018 in einem Bericht zu Starbucks Kaffee auf den krebserregenden Stoff Acrylamid hin. Laut einer Meldung von Foodwatch vom 10.04.2018 wird die EU die Entstehung von Acrylamid bei der Lebensmittelherstellung künftig eindämmen. Seit dem 11.04.2018 gelten neue EU-Gesetze für Lebensmittelproduzenten, Restaurants und Imbissbuden, welche Maximalwerte für Acrylamid festlegen.
Die Verbraucherzentrale meldet am 11.04.2018, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Untersuchungen beweisen konnte, dass Acrylamid bei Kindern als auch Erwachsenen das Krebsrisiko steigert.
Acrylamid bildet sich bei geringem Wasseranteil im Lebensmittel. Bei zu hohen Temperaturen von über 120 Grad Celsius geht die Aminosäure Asparagin mit Zucker (beispielsweise Fruktose oder Glukose) eine chemische Verbindung ein. Das ist häufig bei der Röstung von Kaffeebohnen der Fall, aber auch beim Backen, Braten und Frittieren von Kartoffel- und Getreideprodukten. Der Stoff Acrylamid kann Krebs hervorrufen und sogar die DNA des Menschen verändern. Eltern ist davon abzuraten ihren Kindern Reiswaffeln, Zwieback, Knäckebrot oder Kekse zu geben, denn diese enthalten häufig Acrylamid. Der Stoff wird vom menschlichen Stoffwechsel in alle Organe verteilt, besonders riskant ist dies bei Kindern.
Die neuen EU-Richtlinien für die Lebensmittelindustrie besagen, dass die Produkte so hergestellt werden müssen, dass die Acrylamid-Werte sich unterhalb der Richtwerte befinden. Die örtlichen Lebemsmittelbehörden und die EU-Kommission werden die Umsetzung der Regeln kontrollieren und prüfen. Alle drei Jahre werden die Richtwerte angepasst. Bei Verstoß gegen die EU-Vorgaben, wird zunächst darauf hingewiesen, das Acrylamid in den Lebensmitteln zu reduzieren – andernfalls wird das Produkt vom Markt genommen.
Foodwatch weist darauf hin, dass Acrylamid auch bei eigens zubereiteten Gerichten unbewusst erzeugt wird.
Wie Sie sich als Verbraucher davor schützen können und bei welchen Lebensmitteln der Stoff Acrylamid häufig auftritt, finden Sie im Detail zu den einzelnen Zubereitungsvorgängen Frittieren, Backen und Braten unter dem folgenden Link zur Verbraucherzentrale.
Quelle: Foodwatch
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