Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der ever-growing LLC und ihren Werbepartnern, die auf ExpertenTesten.de oder weiteren von der ever-growing LLC betriebenen oder vermarkteten Verbraucherportalen Werbung buchen. Hierzu gehören insbesondere Werbeplatzierungen innerhalb von Produktvergleichstabellen, Werbespalten, Produktplatzierungen, Werbebanner und vergleichbare Werbeformate.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geschlossen.
Vertragspartner
ever-growing LLC
30 N Gould St, STE R
Sheridan, WY 82801
USA
Registrierungsbehörde: Wyoming Secretary of State
Filing ID: 2026-001967572
E-Mail: [email protected]
Im Folgenden „EG“ genannt.
und dem jeweiligen gewerblichen Werbepartner, im Folgenden „Werbepartner“ genannt.
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsschluss
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen EG und dem Werbepartner über die Buchung und Durchführung von Werbemaßnahmen auf ExpertenTesten.de sowie auf weiteren von EG betriebenen oder vermarkteten Websites.
(2) Individuelle Vereinbarungen, Angebote und Auftragsbestätigungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(3) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Werbepartner einem Angebot von EG in Textform, insbesondere per E-Mail, zustimmt. EG beginnt anschließend mit der vereinbarten Umsetzung der Werbemaßnahmen.
(4) Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, beginnt die kostenpflichtige Abrechnung mit der technischen Freischaltung oder Veröffentlichung der vereinbarten Werbemaßnahme.
(5) Die Regelungen gelten auch für Folgeaufträge, Erweiterungen oder zusätzliche Werbemaßnahmen innerhalb einer bereits bestehenden Geschäftsbeziehung, sofern für diese keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
§ 2 Leistungen und Konditionen
(1) EG erbringt die im jeweiligen Angebot vereinbarten Werbedienstleistungen. Art, Umfang, Platzierung, Website, Vergütungsmodell und sonstige Konditionen ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der jeweiligen Auftragsbestätigung.
(2) Mit der Annahme eines Angebots erkennt der Werbepartner an, dass die vereinbarten Werbedienstleistungen kostenpflichtig sind.
(3) Bei einer Abrechnung nach CPC richten sich die Werbekosten nach dem vor Vertragsschluss vereinbarten Preis pro Klick und der Anzahl der im jeweiligen Abrechnungszeitraum erfassten gültigen Klicks.
(4) Die Ermittlung der Klickzahlen erfolgt mithilfe der von EG eingesetzten technischen Mess- und Auswertungssysteme. Offensichtlich fehlerhafte, missbräuchliche, automatisierte oder manipulierte Zugriffe können bei der Abrechnung unberücksichtigt bleiben.
(5) Änderungen des CPC, des Vergütungsmodells oder anderer wesentlicher Konditionen bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
(6) EG schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Anzahl an Klicks, Impressionen, Verkäufen, Anfragen oder sonstigen Konversionen, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Werbepartners
(1) Der Werbepartner stellt EG alle Informationen, Produktdaten, Links, Werbemittel, Bilder und sonstigen Inhalte zur Verfügung, die für die Durchführung der vereinbarten Werbemaßnahmen erforderlich sind.
(2) Der Werbepartner gewährleistet, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Produkte, Links und Werbemittel den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und keine Rechte Dritter verletzen.
(3) Der Werbepartner ist insbesondere dafür verantwortlich, dass Produktangaben, Preise, Verfügbarkeiten, Werbeaussagen und Zielseiten richtig, aktuell und rechtlich zulässig sind.
(4) EG ist berechtigt, Werbemittel, Links oder Werbemaßnahmen vorübergehend zu deaktivieren oder abzulehnen, wenn konkrete Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen, Sicherheitsrisiken, technische Probleme, irreführende Angaben oder sonstige erhebliche Beeinträchtigungen bestehen.
§ 4 Zahlung, Rechnung und Verzug
(1) Der Abrechnungszeitraum ist grundsätzlich monatlich, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(2) Der Werbepartner erhält eine Rechnung über die im zurückliegenden Abrechnungszeitraum angefallenen Werbekosten.
(3) Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen.
(4) Nach Ablauf der Zahlungsfrist gelten die gesetzlichen Regelungen über den Zahlungsverzug. EG ist berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen, Verzugspauschalen und weitere nachweisbare Verzugsschäden geltend zu machen.
(5) EG ist berechtigt, die Ausspielung der Werbemaßnahmen vorübergehend zu pausieren oder zu deaktivieren, wenn der Werbepartner trotz Fälligkeit und Mahnung keine Zahlung leistet.
(6) Die Verpflichtung des Werbepartners zur Zahlung der bis zur Pausierung oder Beendigung angefallenen Werbekosten bleibt unberührt.
(7) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Werbepartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von EG anerkannt sind. Dies gilt nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
(1) Sofern im individuellen Angebot keine abweichende Laufzeit vereinbart wurde, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2) Der Vertrag kann von beiden Vertragsparteien jederzeit in Textform mit Wirkung zum nächsten Werktag ordentlich gekündigt werden.
(3) Die Kündigung kann insbesondere per E-Mail oder Brief erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung ist der Zugang beim jeweiligen Vertragspartner maßgeblich.
(4) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(5) Ein wichtiger Grund für EG liegt insbesondere vor, wenn der Werbepartner trotz Fälligkeit und Mahnung wesentliche Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt, rechtswidrige oder irreführende Werbeinhalte bereitstellt, Rechte Dritter verletzt oder gegen wesentliche Bestimmungen dieses Vertrags verstößt.
(6) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung angefallene Werbekosten bleiben vollständig zahlbar.
§ 6 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der Geschäftsbeziehung bekannt werdenden vertraulichen Informationen geheim zu halten und ausschließlich für die Durchführung des Vertrags zu verwenden.
(2) Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere individuell vereinbarte Konditionen, CPC-Werte, Vergütungsmodelle, Klickzahlen, Klickraten, Traffic-Daten, Performance-Kennzahlen, Auswertungen, technische Informationen, Geschäftsstrategien und sonstige nicht öffentlich zugängliche geschäftliche Informationen.
(3) Die vertraulichen Informationen dürfen nur solchen Mitarbeitern, Beratern oder Dienstleistern zugänglich gemacht werden, die sie zur Durchführung des Vertrags benötigen und ihrerseits zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
(4) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:
- zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung bereits öffentlich bekannt oder allgemein zugänglich waren,
- nach ihrer Mitteilung ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht öffentlich bekannt werden,
- dem empfangenden Vertragspartner bereits nachweislich rechtmäßig bekannt waren,
- von einem berechtigten Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht erlangt wurden oder
- aufgrund gesetzlicher Vorschriften, gerichtlicher Entscheidungen oder behördlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
(5) Muss eine vertrauliche Information aufgrund einer gesetzlichen, gerichtlichen oder behördlichen Verpflichtung offengelegt werden, ist die andere Vertragspartei hierüber vorab zu informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist.
(6) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen die Geheimhaltungspflichten kann eine angemessene Vertragsstrafe von bis zu 25.000 EUR je Verstoß fällig werden. Die konkrete Höhe wird von EG unter Berücksichtigung der Art, Schwere, Dauer und Folgen des Verstoßes nach billigem Ermessen festgesetzt und kann durch das zuständige Gericht überprüft werden.
(7) Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch wegen desselben Verstoßes angerechnet.
(8) Die Geheimhaltungspflichten gelten auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 7 Haftung
(1) EG haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von EG, ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) EG haftet außerdem unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von EG auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Werbepartner regelmäßig vertrauen darf.
(4) Im Übrigen ist die Haftung von EG für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(5) EG haftet nicht für vorübergehende Ausfälle oder Einschränkungen, die auf Wartungsarbeiten, technische Störungen, höhere Gewalt, Angriffe Dritter, Ausfälle von Hosting-, Netzwerk- oder Plattformdienstleistern oder sonstige außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von EG liegende Ereignisse zurückzuführen sind.
(6) EG haftet nicht für die Inhalte, Angebote, Produkte, Preise, Lieferbarkeit, Leistungen oder Geschäftspraktiken des Werbepartners oder verlinkter Drittanbieter.
§ 8 Gerichtsstand und Rechtswahl
(1) Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen EG und dem Werbepartner gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Burghausen, Deutschland.
(3) Die Gerichtsstandsvereinbarung gilt insbesondere, wenn der Werbepartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(4) EG bleibt berechtigt, den Werbepartner auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Individuelle Vereinbarungen zwischen EG und dem Werbepartner haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(4) EG ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Dienstleister und Erfüllungsgehilfen einzusetzen.
Stand: 1. August 2026