Die am 11. Oktober in Kraft getretene Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) bringt weitreichende Verbesserungen für Radfahrer in Deutschland. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) fordert die Kommunen auf, die neuen Regelungen zu nutzen, um den Radverkehr sicherer und attraktiver zu gestalten. Es ist ein entscheidender Moment für die Entwicklung Deutschlands hin zu einem fahrradfreundlicheren Land.
Einfachere Einrichtung von Radfahrstreifen
Mit der neuen StVO wird es für Kommunen einfacher, Radfahrstreifen auf Straßen anzulegen. Die bisherigen Hürden, wonach Radstreifen nur bei „besonderen Umständen“ eingerichtet werden konnten, entfallen. Städte können nun proaktiv handeln und durch bauliche Maßnahmen sicherstellen, dass diese Streifen für Autos unzugänglich bleiben. Dies wird den Radverkehr sicherer und den Straßenraum gerechter machen.
Fahrradstraßen und Schutz vor Durchgangsverkehr
Fahrradstraßen können durch die neue StVO wirksamer vor unerlaubtem Durchgangsverkehr geschützt werden. Modale Filter, wie Poller, sollen verhindern, dass Autos durch diese Straßen fahren, während Fahrräder freien Durchgang haben. Dadurch entstehen sichere Räume für Radfahrer und die Städte können gezielt Flächen für den nichtmotorisierten Verkehr bereitstellen.
Mehr Fahrradparkplätze im öffentlichen Raum
Auch für das Abstellen von Fahrrädern bietet die StVO-Novelle neue Möglichkeiten. Kommunen können einfacher Kfz-Parkplätze in Fahrradparkplätze umwandeln, insbesondere in belebten städtischen Bereichen. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für große Lastenräder, die häufig Gehwege blockieren. So wird der städtische Raum effizienter genutzt und Fußgänger profitieren ebenfalls von mehr Platz auf den Gehwegen.
Tempo 30 für mehr Sicherheit im Straßenverkehr
Durch die Novelle können Tempo-30-Zonen an Gefahrenstellen leichter ausgeweitet werden. Besonders in Bereichen mit Zebrastreifen, Spielplätzen oder viel frequentierten Schulwegen soll die Geschwindigkeit gesenkt werden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Auch Lücken zwischen bestehenden Tempo-30-Abschnitten können nun über eine längere Strecke geschlossen werden.
Mit den Änderungen der StVO wird es für Städte und Gemeinden einfacher, den Radverkehr zu fördern und sicherere Bedingungen für Radfahrer zu schaffen. Die Umsetzung dieser Maßnahmen bietet großes Potenzial, um Deutschland fahrradfreundlicher zu gestalten und den Verkehr insgesamt sicherer und umweltfreundlicher zu machen.