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Denkmalschutz-Sanierung: Was muss man bei neuen Fenstern beachten?

Denkmalschutzgebäude sind lebendige Zeugnisse der Geschichte, in deren Mauern sich Jahrhunderte von Erinnerungen und kultureller Entwicklung widerspiegeln. Wer in ihnen lebt, hat damit ein ganz besonderes und ästhetisches Umfeld. Allerdings sind diese Bauten nicht immer energetisch einwandfrei, da es ihnen oft an einer guten Dämmung mangelt. Bei der Sanierung dieser ehrwürdigen Bauten sind aber viele Details zu beachten, um das ursprüngliche Aussehen des Hauses nicht zu stark zu ändern.

Dieser Artikel gibt Ihnen wichtige Hinweise zu den rechtlichen Vorgaben und der Auswahl von neuen Fenstern in einem denkmalgeschützten Gebäude.

Vorschriften für Fenster in Denkmalschutzgebäuden

Vorschriften für Fenster in Denkmalschutzgebäuden in Deutschland

Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude besitzen und daran Änderungen vornehmen möchten, müssen Sie beachten, was in dem besagten Schutz enthalten ist. Meist ist es Pflicht, das Aussehen des Denkmals möglichst wenig von seinem Ursprung zu entfernen.

  1. In den meisten Fällen betrifft das stärker das äußere Erscheinungsbild, als die Innenräume. Fenster sind also überwiegend stark von den Einschränkungen betroffen. Das gilt auch für Fenster, die von Straßen nicht einsehbar sind.

In Deutschland fallen denkmalgeschützte Gebäude unter die Zuständigkeit der jeweiligen Länder, weshalb es kein einheitliches, bundesweites Denkmalschutzgesetz gibt. Stattdessen existieren in jedem Bundesland eigene Denkmalschutzgesetze, die sich in Detailfragen unterscheiden können.

Trotz dieser Unterschiede verfolgen alle Länder das gemeinsame Ziel, kulturell bedeutsame Bauten zu bewahren. Allgemeine Vorgaben sind:

1.    Genehmigungspflichtige Maßnahmen

Jeder Eingriff an einem denkmalgeschützten Gebäude, insbesondere der Austausch von Fenstern, bedarf einer Genehmigung. Dies gilt nicht nur für äußerliche Veränderungen, sondern auch für Maßnahmen, die das Erscheinungsbild des Gebäudes beeinflussen können.

2.    Zuständige Behörden

Die Zuständigkeit liegt bei den Denkmalschutzbehörden, welche vornehmlich bei den Kreisverwaltungen oder Kommunen angesiedelt sind. Sie sind der erste Ansprechpartner bei geplanten Baumaßnahmen und können über die erforderlichen Genehmigungen informieren.

3.    Anforderungen an die Fenster

Die Anforderungen an Fenster in denkmalgeschützten Gebäuden können sehr spezifisch sein. Hierbei geht es nicht nur um Materialien und Proportionen, sondern oft auch um historische Fertigungstechniken, Verglasungsarten oder spezielle Beschläge. In vielen Fällen müssen die Fenster einem historischen Vorbild entsprechen, was die Auswahl einschränken kann.

4.    Geeignete Händler

In den allermeisten Fällen können Sie also nicht einfach einen beliebigen Fensterhändler nutzen und dessen Produkte verwenden. Es gibt Fachhändler, die spezialisierte Denkmalschutzfenster anbieten.

  1. Bei dem Fenster-kaufen in München erhalten sie zum Beispiel hier geeignete Denkmalschutzfenster.

5.    Ausnahmen und Kompromisse

Trotz strenger Vorschriften gibt es in einigen Fällen Spielraum für Ausnahmen. Beispielsweise kann in bestimmten Situationen zugelassen werden, dass ein Fenster zwar von außen historisch korrekt aussieht, innen jedoch modernere Technik (wie Doppelverglasung) verwendet wird. Solche Kompromisse erfordern eine genaue Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden.

6.    Bußgelder und Sanktionen

Wer ohne Genehmigung bauliche Veränderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude vornimmt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen. In gravierenden Fällen können sogar Rückbauanordnungen erlassen werden.

Es ist daher von entscheidender Bedeutung, sich vor Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen ausführlich zu informieren und alle notwendigen Genehmigungen einzuholen. Arbeiten Sie am besten mit einem Fachbetrieb für denkmalgeschützte Fenster zusammen, wenn Sie diese austauschen möchten:

  1. Diese Dienstleister können Fenster individuell nach den lokalen Gegebenheiten und ihren historischen Vorbildern gestalten und die Montage denkmalschützend durchführen.

Sie besitzen dabei das notwendige fundierte Fachwissen und die langjährige Projekterfahrung, um das Einhalten von Gesetzen zu gewährleisten.

Auswahl des richtigen Fensters: Material und Design

Bei der Auswahl von Fenstern für denkmalgeschützte Gebäude steht man oft vor einer besonderen Herausforderung. Nicht nur müssen diese den rechtlichen Anforderungen entsprechen, sie sollten zudem authentisch zur Architektur und zum Alter des Gebäudes passen.

Hierbei spielen sowohl Material als auch Design eine zentrale Rolle:

1.    Materialauswahl

Traditionell sind Holzfenster in denkmalgeschützten Gebäuden am weitesten verbreitet. Sie bieten nicht nur eine natürliche Ästhetik, sondern unterstreichen auch den historischen Charakter eines Gebäudes.

  1. Die gängigsten Holzarten hierbei sind Fichte, Eiche und Lärche, wobei jede Holzart ihre eigenen charakteristischen Merkmale aufweist.

In einigen Fällen, insbesondere bei Gebäuden aus dem 20. Jahrhundert, können auch Fenster aus Metall oder Kunststoff infrage kommen. Hier ist eine genaue Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde erforderlich.

2.    Historische Fertigungstechniken

Historische Fenster hatten oft spezifische Fertigungstechniken, die bei der Rekonstruktion beachtet werden müssen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Zinkenverbindungen, spezielle Profilierungen oder historische Verglasungstechniken. Sie müssen zumindest ästhetisch nachempfunden werden.

3.    Design und Proportionen

Das Format und die Größe des Fensters sollten sich am Original orientieren. Historische Fenster hatten oft kleinere Glasscheiben und mehr Sprossen als moderne Fenster.

  1. Sprossen sind die horizontalen und vertikalen Streben, die mehrere kleinere Scheiben miteinander verbinden, um ein Fenster zu bilden.

Die Art, Größe und Position der Sprossen sind entscheidend für das Erscheinungsbild eines Fensters. Hierbei kann es um feine Details gehen, wie die Breite der Sprossen oder deren Positionierung.

Auch die Auswahl der Fensterbeschläge kann wichtig sein. Historische Griffe, Scharniere und Verschlüsse können dem Fenster eine zusätzliche Authentizität verleihen.

4.    Farbgebung

Die Farbwahl des Fensters sollte sich am historischen Vorbild orientieren. Hierbei kann es sinnvoll sein, Farbanalysen von alten Fensterresten durchzuführen oder auf historische Quellen zurückzugreifen.

5.    Moderne Technik im historischen Gewand

Es ist möglich, Fenster zu wählen, die äußerlich historisch wirken, aber modernste Technologie, wie Wärmedämmung und Schallschutz, beinhalten. Solche Fenster kombinieren das Beste aus beiden Welten: den historischen Charme und den Komfort moderner Fenster.

Dabei sollte die Verwendung der modernen Technik mit der Denkmalschutzbehörde abgesprochen werden. Ist sie ästhetisch nicht störend, steht ihr aber meist nichts im Weg.

Die Auswahl des richtigen Fensters für ein denkmalgeschütztes Gebäude ist eine Kombination aus historischer Forschung, Zusammenarbeit mit Fachleuten und einer genauen Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden.

  1. Mit der richtigen Wahl kann ein Gebäude nicht nur seinen historischen Charakter bewahren, sondern auch den Anforderungen des modernen Lebens gerecht werden.

Welche Arten von Denkmalschutz gibt es (1)

Fazit

Bei Heimwerkarbeiten rund um das Haus ist man bei denkmalgeschützten Gebäuden oft etwas eingeschränkt, insbesondere was äußerlich sichtbare Veränderungen angeht. Um ein energieeffizientes Gebäude zu erhalten, ist es aber oft notwendig, Sanierungen durchzuführen. Alte Fenster sind überwiegend wenig schalldicht und stark temperaturdurchlässig. Der Austausch der Fenster ist also ein wichtiger Schritt für einen besser isolierten Wohnraum und mehr Komfort.

Wer in einem denkmalgeschützten Gebäude neue Fenster einbauen lassen möchte, muss sich an strikte Vorgaben halten. Deshalb eignet sich die Zusammenarbeit mit einem Fensterhändler, der spezifische Denkmalschutzfenster anbietet. Sie helfen dabei, die lokal vorliegenden, historischen Gestaltungen mit moderner Technik zu verbinden. Sie unterstützen oft auch dabei, die notwendigen Baugenehmigungen einzuholen, und geben eine Gewährleistung dafür, dass die Baumaßnahmen rechtskonform ablaufen.

So sind Sie als Bauherr auf der sicheren Seite und erhalten garantiert ästhetische Fenster, die zu Ihrem Denkmal passen.

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