Ein Mieter, der sein Elektroauto an einer Steckdose seines Mietshauses aufgeladen hat, wurde wegen angeblichen Stromdiebstahls fristlos gekündigt. Der Fall landete vor Gericht und endete mit einem überraschenden Urteil, das die Frage aufwirft, wie Mietverhältnisse und E-Mobilität zukünftig miteinander harmonieren können. Ein Rechtsstreit, der viele Mieter und Vermieter gleichermaßen betrifft.
E-Auto-Laden am Mietshaus: Konfliktpotenzial
Das Aufladen von Elektrofahrzeugen im Mietshaus wird zunehmend zu einem Streitpunkt. Im aktuellen Fall aus Leverkusen wurde ein Mieter gekündigt, weil er seinen Plug-in-Hybrid an einer Steckdose im Gemeinschaftshof aufgeladen hatte. Da die Kosten des genutzten Stroms auf alle Mieter umgelegt wurden, fühlten sich die Nachbarn benachteiligt. Beschwerden führten schließlich zur drastischen Reaktion des Vermieters: Er kündigte dem Mieter fristlos. Dies wirft die Frage auf, inwiefern private Stromquellen in Miethäusern genutzt werden dürfen.
Räumungsklage und juristische Auseinandersetzung
Der Mieter akzeptierte die Kündigung nicht und wehrte sich gegen die Vorwürfe. Im Rahmen einer Räumungsklage trug der Vermieter vor, dass die Steckdose nahezu permanent durch das Fahrzeug des Mieters belegt gewesen sei. Der betroffene Autofahrer gab lediglich zehn Ladevorgänge zu und bot an, eine Entschädigung von 600 Euro zu zahlen. Der Vermieter bestand jedoch auf die Kündigung, berief sich auf Urteile zu ähnlichen Fällen und forderte die Räumung der Wohnung. Damit wurde die Rechtsfrage nach Stromdiebstahl in den Fokus gerückt.
Urteil: Keine Kündigung wegen geringem Schaden
Das Amtsgericht Leverkusen (22 C 157/23) entschied zugunsten des Mieters. Das Gericht sah keinen ausreichenden Grund für die Kündigung, da der durch die Ladevorgänge verursachte Schaden mit lediglich 42 Euro als geringfügig eingestuft wurde. Überdies hatte der Vermieter es versäumt, den Mieter vorab zu verwarnen. Diese Versäumnisse waren ausschlaggebend für die Entscheidung des Gerichts. Auch stellte das Gericht fest, dass das Kündigungsrecht nicht zur Bestrafung genutzt werden dürfe.
Auswirkungen auf künftige Mietverhältnisse
Dieses Urteil zeigt, dass Vermieter bei Streitigkeiten über die Nutzung von Steckdosen zur Ladung von Elektroautos nicht vorschnell zur Kündigung greifen können. Es betont die Notwendigkeit einer Abmahnung sowie die Berücksichtigung des tatsächlichen Schadens. Für die Zukunft bleibt die Frage, wie Miethäuser mit der steigenden Anzahl von Elektrofahrzeugen und den damit verbundenen Ladeansprüchen umgehen werden.
Elektroautos im Mietshaus zu laden, birgt Konfliktpotenzial, insbesondere wenn gemeinsame Stromquellen genutzt werden. Das Gerichtsurteil zeigt jedoch, dass geringe Schäden nicht ausreichen, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Zukünftig werden klare Regelungen nötig sein, um Mieter und Vermieter in Einklang zu bringen.