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Kartellamt kritisiert Wettbewerbsdefizite bei Ladeinfrastruktur

Das Bundeskartellamt bemängelt die fehlende Wettbewerbssituation bei der Bereitstellung öffentlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge. In vielen Städten und Kommunen werden die Flächen für Ladesäulen an wenige oder nur einen Anbieter vergeben. Dadurch entstehen marktbeherrschende Positionen, die das Risiko erhöhen, dass Verbraucher höheren Ladestrompreisen ausgesetzt sind. Diese Ergebnisse stellt das Kartellamt in seinem aktuellen Abschlussbericht vor.

Fehlender Wettbewerb erschwert günstige Preise

Der Bericht des Bundeskartellamts zeigt auf, dass in vielen Städten und Kommunen die Vergabe öffentlicher Flächen für Ladesäulen nicht wettbewerbsfördernd erfolgt. Häufig werden kommunale Flächen an einzelne Anbieter vergeben, was die Entstehung eines Wettbewerbs behindert. Als Folge dieser Monopolisierung haben die Verbraucher oft nur wenige Wahlmöglichkeiten. Besonders auf lange Sicht könnte dies zu steigenden Ladestrompreisen führen, da keine Konkurrenz vorhanden ist.

Problematische Vergabe von Flächen entlang der Autobahnen

Entlang der Autobahnen ist die Situation gemischt. An Rastplätzen ohne Bewirtschaftung konnten durch die Ausschreibung im Rahmen des „Deutschlandnetzes“ offene Marktstrukturen gefördert werden. Bei bewirtschafteten Rastanlagen hingegen verbleiben die Flächen meist bei der Tank- & Rast-Gruppe oder werden nur wenigen Betreibern zugänglich gemacht. Diese Konzentration auf wenige Anbieter könnte die Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich einschränken und die Preise nach oben treiben.

Hohe Preise sind nicht immer gerechtfertigt

Zwar räumt das Kartellamt ein, dass vereinzelt hohe Preise durch geringe Auslastung oder hohe Investitionskosten gerechtfertigt sein können. Dennoch weisen die untersuchten Preisunterschiede oft auf missbräuchlich überhöhte Preise hin. Marktmächtige Betreiber können so Ladekartenanbieter durch hohe Durchleitungskosten benachteiligen. Dies könnte nicht nur den Markteintritt erschweren, sondern auch bestehende Anbieter verdrängen, was die Marktmacht der dominierenden Unternehmen weiter verstärken würde.

Regulatorische Eingriffe müssen gut abgewogen werden

Das Bundeskartellamt plädiert dafür, dass bei der Vergabe von Fördermitteln und öffentlichen Flächen diskriminierungsfreie Verfahren angewendet werden. Dabei sollten die Größe und Zuschnitt der lokalen Marktstruktur berücksichtigt werden, um eine Vielfalt an Anbietern zu gewährleisten. Regulatorische Eingriffe in die Preisgestaltung werden jedoch abgelehnt, da diese den Ausbau der Ladeinfrastruktur behindern könnten. Ein Durchleitungsmodell, wie es aus der Energiewirtschaft bekannt ist, wird derzeit ebenfalls kritisch gesehen.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass der Markt für Ladeinfrastruktur dringend mehr Wettbewerb benötigt. Nur so können faire Preise und ein breites Angebot für Verbraucher gewährleistet werden.

Wie sehen Sie die aktuelle Situation bei der Ladeinfrastruktur? Diskutieren Sie mit und teilen Sie Ihre Meinung in den Kommentaren!

Basierend auf Inhalten von www.elektroauto-news.net und eigener Recherche.

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