Was sind die häufigsten Rechtsirrtümer der Verbraucher beim Online-Zahlungsverkehr? Die Verbraucherzentrale informiert am 22.03.2018 über die meisten rechtlichen Fehlannahmen beim Kaufen und Bezahlen im World Wide Web. Nachfolgend haben wir diese zusammengefasst.
Die 5 häufigsten Rechtsirrtümer der Verbraucher sind:
1. Verträge sind nur mit Unterschrift rechtswirksam
Diese Annahme ist unwahr. Ein Vertrag z. B. per Telefon ist gültig und daher bindend.
Ausnahme: Alle Vereinbarungen, die der Schriftform bedürfen oder beglaubigt werden müssen sind nur mit Unterschrift gültig.
2. Preise sind bindend
Ausgeschriebene Preise sind NICHT bindend für den Verkäufer. Der Preis, welcher an der Kasse dem Käufer und Verkäufer bewusst ist, ist auch bindend und damit rechtswirksam.
Ausnahme: Verkäufer wirbt bewusst mit falschen Preisen.
3. Umtausch und Rückgabe sind selbstverständlich
Dass immer ein Recht auf Umtausch und Rückgabe besteht, stimmt nicht. Dies hängt von der Kulanz oder von einer schriftlichen Bestätigung des Verkäufers ab. Eine schriftliche Bestätigung muss gesondert mit dem jeweiligen Händler vereinbart werden und ist bei teuren Produkten, wie z. B. im stationären Handel notwendig.
4. Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich nicht
Die Garantie auf die Qualität und Funktionalität der Produkte ist freiwillig. Der Hersteller entscheidet individuell und je nach Produkt über die Garantiedauer.
Während die Gewährleistung gesetzlich geregelt ist, und damit den Händler in die rechtliche Verantwortung nimmt. Für den Zeitraum von zwei Jahren nach dem Erwerb des Produktes besteht gegenüber dem Kunden eine Gewährleistung.
5. Alle Kartenzahlungen sind rückbuchbar
Das Kaufen und Bezahlen mit der Giro-Card durch Unterschrift unterscheidet sich von dem mit der Giro-Card und PIN. Leistet der Kunde eine Unterschrift bei Kartenzahlung, besteht die Option, das Geld ohne Angabe der Ursache zurückbuchen zu lassen. Wer allerdings mit Giro-Card und PIN bezahlt, muss für eine Rückbuchung den Grund angeben.
Vorsicht: Trotz Rückgabe einer Zahlung, ist der Kunde zahlungsverpflichtet.
Bei den genannten Punkten weist die Verbraucherzentrale ausdrücklich darauf hin, einen zweiten Blick zu erübrigen, um nicht dem weitverbreiteten Trugschluss zu erliegen, das Recht sei beim Kaufen und Bezahlen im Netz meistens auf Kundenseite.
Wie steht es um Ihr Rechtswissen beim Zahlungsverkehr im Netz? Testen Sie Ihr Know-How beim Quiz der Verbraucherzentrale!
Quelle: Verbraucherzentrale
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