Wer zur Miete wohnt, zahlt bei den Nebenkosten oft pauschal für das Kabelfernsehen mit. Ab 1. Juli 2024 entfällt diese Möglichkeit der Abrechnung. Was bedeutet das für Mieter und Mieterinnen?
Abschaffung des Nebenkostenprivilegs
Bei den Betriebskosten zahlen Mieter und Mieterinnen bisher oft pauschal für das Kabelfernsehen mit, unabhängig davon, ob sie den Kabelanschluss nutzen oder nicht. Das sogenannte Nebenkostenprivileg ermöglicht es Vermietern, die Gebühren für den Kabelanschluss auf die Mietparteien umzulegen. Das ändert sich zum 1. Juli 2024. Dann endet die Übergangsfrist für das bereits am 1. Dezember 2021 in Kraft getretene Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs. Millionen Mieter in Deutschland können künftig selbst wählen, wie sie Fernsehen empfangen wollen, über Kabel, Antenne, Satellit oder Internet.
Was sollten Mieter jetzt beachten?
Damit Mieter und Mieterinnen ihren Anschluss weiter nutzen können, müssen sie mit einem Anbieter einen eigenen Vertrag abschließen. Wie bei Strom, Gas oder Mobilfunk können sie einen Anbieter wählen. Viele Kabel- und Internetanbieter werben derzeit mit Angeboten. Die Verbraucherzentrale rechnet damit, dass die Preise anfangs leicht steigen – etwa um zwei bis drei Euro pro Monat -, langfristig aber durch mehr Wettbewerb sinken werden. Einzelnutzer-Verträge liegen laut Verbraucherzentrale bei acht bis zehn Euro pro Monat.
Alternativen zum Kabelfernsehen
DVB-T2 HD: Mit einer Zimmer- oder Dachantenne lassen sich in vielen Regionen etwa 40 Sender in hochauflösender Qualität (HDTV) empfangen. Die öffentlich-rechtlichen Programme sind kostenfrei, der Empfang von Privatsendern kostet laut Verbraucherzentrale etwa acht Euro pro Monat. Wer das Fernsehprogramm per Internet über IPTV empfangen möchte, benötigt einen Receiver, den er beim Anbieter mieten oder kaufen muss. Der Fernsehempfang allein kostet etwa fünf Euro im Monat.
Vorsicht vor unseriösen Angeboten
Die Verbraucherzentrale warnt vor sogenannten Medienberatern an Haustür und Telefon, die mit unseriösen Methoden Verbraucher unter Druck setzen, um Kabel-Verträge abzuschließen. Verbraucherschützer raten, sich nicht überrumpeln zu lassen und nicht übereilt zu handeln und die Verkäufer keinesfalls ins Haus lassen. Bei Werbeanrufen im Zweifel einfach auflegen und keinesfalls „ja“ sagen. Wer eine Auftragsbestätigung im Briefkasten findet, sollte den Fall der Verbraucherzentrale melden und den Vertrag widerrufen.
Das Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs schafft mehr Transparenz und Wahlmöglichkeiten für Mieter und Mieterinnen. Sie können nun selbst entscheiden, wie sie Fernsehen empfangen möchten. Diese Veränderung spiegelt die zunehmende Digitalisierung und die Vielfalt der verfügbaren Empfangsmöglichkeiten wider. Durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs wird auch verhindert, dass Mieter doppelt für den Fernsehempfang zahlen müssen.
Basierend auf Inhalten von www.ndr.de