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Welche Rechte haben Reisende bei Flugproblemen?

Flugreisen sind heutzutage eine der häufigsten Formen des Reisens, sei es beruflich oder privat. Doch auch die beste Planung kann durch unvorhergesehene Ereignisse wie Verspätungen oder Flugausfälle ins Wanken geraten. In solchen Fällen greifen spezielle gesetzliche Regelungen, die die Rechte der Reisenden schützen sollen. Dieser Artikel beleuchtet, welche Ansprüche Ihnen zustehen und wie Sie diese durchsetzen können.

Flugreisen sind eine bequeme Reiseform. Doch hierbei kann es leicht zu unerwünschten Verzögerungen kommen.
Flugreisen sind eine bequeme Reiseform. Doch hierbei kann es leicht zu unerwünschten Verzögerungen kommen.

Rechtsgrundlage: Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004

Die zentrale Grundlage für Fluggastrechte in der EU bildet die Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Sie gilt für alle Flüge, die innerhalb der EU starten oder landen, sofern die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat. Ihr Ziel ist es, Fluggäste vor den finanziellen und organisatorischen Folgen von Flugproblemen zu schützen.

Die Verordnung regelt Entschädigungs- und Unterstützungsansprüche bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen. Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob der Flug Teil einer Pauschalreise ist oder individuell gebucht wurde.

Rechte bei Flugverspätungen

Eine Flugverspätung ist besonders ärgerlich, kann aber unter bestimmten Umständen Entschädigungsansprüche begründen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Voraussetzung ist eine Verspätung von mindestens drei Stunden bei der Ankunft am Zielort.

Airlines müssen während der Wartezeit Serviceleistungen erbringen

Bereits ab einer Wartezeit von zwei Stunden haben Sie Anspruch auf kostenlose Getränke, Snacks und Kommunikationsmöglichkeiten wie Telefonate oder E-Mails. Dauert die Verzögerung über Nacht, muss die Fluggesellschaft eine Hotelunterkunft inklusive Transfer organisieren.

Außergewöhnliche Umstände können Airlines aus der Haftung nehmen

Allerdings können Entschädigungen entfallen, wenn die Verspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, beispielsweise durch schlechtes Wetter, Streiks oder politische Unruhen.

Rechte bei Flugannullierungen

Wird ein Flug annulliert, sind Airlines verpflichtet, die betroffenen Reisenden rechtzeitig zu informieren. Erfolgt die Benachrichtigung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug, besteht Anspruch auf eine Entschädigung, sofern kein alternativer Flug zu vergleichbaren Zeiten angeboten wird.

Hier die Regelungen im Einzelnen:

  • Wahlmöglichkeiten: Sie haben das Recht, zwischen einer vollständigen Erstattung des Ticketpreises oder einer alternativen Beförderung zu wählen. Letztere kann je nach Situation auch mit einer anderen Airline erfolgen.
  • Zusätzliche Entschädigung: Je nach Distanz und Umständen können Entschädigungen bis zu 600 Euro fällig werden. Auch hier gilt: Bei außergewöhnlichen Umständen entfällt der Anspruch.

Rechte bei Nichtbeförderung (z. B. Überbuchung)

Überbuchungen sind ein häufiges Problem, insbesondere bei beliebten Strecken. Fluggesellschaften verkaufen oft mehr Tickets, als Plätze vorhanden sind, um Leerstände zu vermeiden. Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, steht Ihnen eine Entschädigung zu:

  • Freiwillige Regelung: Airlines versuchen zunächst, Freiwillige zu finden, die ihren Sitzplatz gegen eine Entschädigung aufgeben. Falls niemand freiwillig verzichtet, werden Reisende unfreiwillig abgewiesen.
  • Entschädigungen: Unfreiwillige Nichtbeförderung berechtigt zu einer Ausgleichszahlung von 250 bis 600 Euro, abhängig von der Flugstrecke. Zusätzlich sind Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft zu gewähren.

Verfahren zur Durchsetzung Ihrer Rechte

  1. Dokumentation und Beweissicherung

Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Tickets, Bordkarten und Quittungen. Fotografieren Sie die Anzeigetafel, wenn der Flug verspätet oder annulliert wurde.

  1. Anspruchsanmeldung

Setzen Sie sich schriftlich mit der Fluggesellschaft in Verbindung und fordern Sie die Ihnen zustehenden Leistungen ein. Nutzen Sie dafür Musterbriefe, die online verfügbar sind. Alternativ können Sie auch auf spezialisierte Dienstleister bauen, die Ihre Ansprüche durchsetzen.

  1. Schlichtungsstellen

Falls die Airline Ihren Anspruch ablehnt, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. In Deutschland ist dies die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP).

Besondere Hinweise für Pauschalreisende

Reisen Sie im Rahmen einer Pauschalreise, gelten zusätzliche Rechte nach dem Pauschalreiserecht. Verzögerungen oder Ausfälle eines Fluges können hier Ansprüche auf Reisepreisminderung oder Schadensersatz gegenüber dem Reiseveranstalter begründen. Wichtig ist, dass Sie den Mangel direkt vor Ort dokumentieren und unverzüglich melden.

Aktuelle Entwicklungen und Rechtsprechung

Die Rechtsprechung zu Fluggastrechten wird ständig weiterentwickelt. So hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren Urteilen die Rechte der Reisenden gestärkt. Beispielsweise wurde klargestellt, dass auch technische Defekte nicht automatisch als außergewöhnliche Umstände gelten.

Ein weiterer Schwerpunkt sind geplante Änderungen der EU-Fluggastrechteverordnung, die eine stärkere Berücksichtigung von Umweltaspekten und verbesserte Transparenz für Reisende anstreben.

Fazit: Rechte kennen und entspannter Flugreisen antreten

Mit fundiertem Wissen über Ihre Rechte als Fluggast können Sie Flugprobleme souverän bewältigen. Ob Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung – die EU-Fluggastrechteverordnung bietet Reisenden ein starkes Schutzinstrument. Nutzen Sie Ihre Ansprüche und zögern Sie nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen, wenn die Airline nicht kooperiert.

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