Deutschland ist ein Gründerland. Man braucht nur eine Idee oder ein Produkt und schon kann’s losgehen mit dem eigenen Unternehmen. Die Hürden, die es bei der Unternehmensgründung zu überwinden gilt, sind dabei – je nach Unternehmensform – denkbar niedrig. Ist man alleiniger Gründer, bietet sich für den Anfang ein Kleingewerbe an. Hat man einen oder mehrere Partner an der Seite, gibt es verschiedene andere Unternehmensformen, aus denen man die passende auswählen kann. Aber was sind die beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland?
Im Prinzip ist es einfach, ein Unternehmen oder ein Startup ins Leben zu rufen. In ganz Deutschland werden jährlich mehrere Unternehmen neu gegründet. Die Startup-Szene konzentriert sich größtenteils auf Ballungsgebiete, in denen es ausreichend Co-Working-Spaces, technisches Knowhow und Mentoren, sowie Investoren gibt, die einen während der Startphase an die Hand nehmen. Laut dem Bundesverband Deutscher Startups sprießen vor allem in Berlin, München und im Ruhrgebiet die meisten Startups aus dem Boden.
Entscheiden Sie sich für die Selbstständigkeit, gibt es verschiedene Unternehmensformen, die interessant sind. Unterteilt werden können sie in drei Kategorien:
- Einzelunternehmen (also Einzelkaufleute oder Kleingewerbetreibende)
- Personengesellschaften: dazu gehören GbR (Gesellschaft brüderlichen Rechts), OHG (offene Handelsgesellschaft) und KG (Kommanditgesellschaft)
- Kapitalgesellschaften wie GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) UG (Unternehmergesellschaft, haftungsbeschränkt) und AG (Aktiengesellschaft)
Mischformen wie GmbH & Co. KG sind aber auch möglich.
Das Einzelunternehmen
Kleingewerbetreibende, Freiberufler und Einzelkaufleute entscheiden sich in der Regel für diese Unternehmensform, da die Gründung kostengünstig, einfach und formlos von statten geht. Der Gang zum Notar ist nicht notwendig und es wird auch kein umfangreicher Gesellschaftsvertrag benötigt. Sie brauchen kein Stammkapital zur Gründung. Steuern, die Sie als Einzelunternehmer zahlen, sind die Gewerbesteuer, die Umsatzsteuer und die Einkommenssteuer.
Personengesellschaften
Wie der Name sagt, stehen bei Personengesellschaften die beteiligten Gesellschafter im Mittelpunkt. Anders als bei der Kapitalgesellschaft wird die Gewinnausschüttung auf die verschiedenen Köpfe verteilt und nicht nach Anteilen. Die Gesellschafter sind bei Personengesellschaften alle namentlich im Handelsregister vermerkt. Zur Gründung ist keine Mindesteinlage notwendig und für die Gewerbesteuer gibt es einen Freibetrag. Allerdings gilt bei Personengesellschaften die Haftung mit dem eigenen Privatvermögen.
GbR – Gesellschaft Brüderlichen Rechts
Gibt es mindestens zwei Gründer, ist diese Form die einfachste unter den Personengesellschaften. Der gemeinsame Zweck, der verfolgt wird, wird in einem Gesellschaftsvertrag festgehalten, der allerdings nicht notariell beglaubigt werden muss. Genau genommen muss der Vertrag noch nicht einmal schriftlich festgehalten werden. Im Prinzip ähnelt die Gründung einer Gesellschaft Brüderlichen Rechts der eines Einzelunternehmens.
OHG – offene Handelsgesellschaft
Zwischen der OHG und der GbR gibt es viele Überschneidungen. Das liegt daran, dass der OHG die GbR zugrunde liegt. Bei einer GbR wird jedoch ein Gewerbe betrieben, bei der OHG, wie der Name sagt, ein Handelsgewerbe. Die Gesellschafter bei einer OHG agieren auf Augenhöhe. Da hier jedoch eine solidarische Haftung gilt, also notfalls jeder einzelne Gesellschafter potenzielle Schulden komplett übernehmen muss, sollten Sie genau überlegen, mit wem Sie eine OHG eingehen.
KG – Kommanditgesellschaft
Heutzutage ist diese Unternehmensform recht selten geworden und die wenigsten Leute werden wissen, wofür KG eigentlich steht. Die Kommanditgesellschaft ist eine Sonderform der offenen Handelsgesellschaft und unterliegt daher auch den gleichen Vorschriften und Gesetzen. Bei den Gesellschaftern und der Haftung gibt es dann aber einen Unterschied: Beim Kommanditisten ist die Haftung auf dessen Einlage beschränkt, der Komplementär ist der persönlich haftende Gesellschafter.
Kapitalgesellschaften
Die verschiedenen Unternehmensformen, die in die Kategorie der Kapitalgesellschaften fallen, haben den großen Vorteil, dass es eine klare Trennung zwischen der Gesellschaft und den Gesellschaftern gibt. Entscheiden Sie sich für die Gründung einer Kapitalgesellschaft, sind ein notariell beglaubigter Gesellschaftsvertrag, die Eintragung ins Handelsregister und ein gewisses Stammkapital Pflicht. Das macht die Gründung einer Kapitalgesellschaf zeit- und kostenintensiver als die Gründung einer Personengesellschaft. Die Vorteile liegen aber auf der Hand: durch die Kapitaleinlage gibt es eine beschränkte Haftung, Sie genießen ein professionelles geschäftliches Ansehen und die Geschäftsanteile sind übertragbar.
GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Die GmbH zählt zu den beliebtesten Unternehmensformen in Deutschland, auch wenn die Gründung so ihre Tücken hat. Es braucht ein Stammkapital von 25.000 Euro zur Gründung, was nicht gerade wenig ist. Die beschränkte Haftung ist allerdings für die Gründer ein großer Pluspunkt, denn das Privatvermögen bleibt unangetastet. Dank einer Sonderregelung ist es auch möglich, mit nur 12.500 Euro Stammkapital eine GmbH zu gründen. Allerdings haften Sie in dem Fall für die restlichen 12.500 Euro mit ihrem Privatvermögen. Neben dem Geschäftsführer gibt es in einer GmbH in der Regel noch Gesellschafter und möglicherweise einen Aufsichtsrat.
UG – Unternehmergesellschaft
Die UG ist vor allem bei jungen Gründern beliebt, da sie die Vorteile einer GmbH mit sich bringt, aber auf das hohe Stammkapital verzichtet. Die UG wird daher oft auch als Mini-GmbH bezeichnet. Es werden keine 25.000 Euro benötigt, sondern nur mindestens 1 Euro. Egal, wie hoch das Stammkapital ist, es will sicher einbezahlt werden. Dafür gibt es praktische Online-Kontomodelle, die speziell auf das UG Stammkapital ausgerichtet sind.
AG – Aktiengesellschaft
Die Aktiengesellschaft ist von allen Unternehmensformen die mit dem höchsten Aufwand, was die Gründung angeht. Mit einem Stammkapital von 50.000 Euro ist sie sehr kostenintensiv. Außerdem braucht es einen Aufsichtsrat und einen Vorstand. Die AG kann wie eine juristische Person agieren und, vertreten durch den Vorstand, Verträge schließen und auch vor Gericht klagen. Wie der Name sagt, werden die Geschäftsanteile in Form von Aktien an verschiedene Aktionäre verteilt.
Fazit
Einzelunternehmen sind die beliebteste Unternehmensform. Möchten Sie professionell auftreten, bietet sich aber, trotz des hohen Stammkapitals, die GmbH als Unternehmensform an. Nicht umsonst ist sie die beliebteste Kapitalgesellschaftsform. Sind Sie sich unsicher, was die passende Unternehmensform angeht, können Sie aber auch problemlos einen Gründungsberater um Hilfe bitten.