Wer in den Urlaub fliegt, möchte nicht nur reibungslos am Ziel seiner Reiseträume ankommen. Auch auf dem Rückflug sind Pleiten, Pech und Pannen unerwünscht. Schließlich machen sie nicht nur dem Urlaubsfeeling ein jähes Ende, sondern strapazieren auch noch die eigenen Nerven.
So zumindest erging es mir, als ich am Sofioter Flughafen stand und mir mitgeteilt wurde: Mein Flug mit Bulgaria Air zurück zum BER sei gestrichen worden.
Als ich mittels Ersatzbeförderung endlich zu Hause angekommen war, kontaktierte ich sowohl die Fluggesellschaft als auch Flightright, um die entstandenen Kosten zurückzufordern. Und um die mir zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wie gut das funktioniert hat, zeigt mein folgender Erfahrungsbericht.
Ein Blick auf die Ausgangssituation
Wie hilft das deutsche Legal-Tech-Unternehmen Flightright Fluggästen dabei, zu ihrem Recht zu kommen? Um das zu erklären, sollte ich zuerst schildern, was überhaupt passiert war. Daher eine kurze Bestandsaufnahme:
Mein Flug von Sofia nach Berlin – ursprüngliche Kosten: 140 Euro – wurde sechs Stunden vor dem Abflug ersatzlos gestrichen.
Da am nächsten Tag ein wichtiger Auf-keinen-Fall-verpassen-Termin auf mich wartete, musste ich einen Ersatzflug buchen. Mit der Lufthansa für rund 630 Euro nach München. Von dort ging es mit der Deutschen Bahn zu meiner Heimatstadt nahe Berlin. Wofür ich nochmals 150 Euro ausgeben musste.
Dementsprechend kostete mich der plötzliche Flugausfall satte 780 Euro. Und ich kam auch noch gut sieben Stunden später zu Hause an als geplant.
Im Anschluss: Kontaktaufnahme mit Bulgaria Air und Flightright
Am nächsten Tag, gleich nach meinem Termin, machte ich mich auf der Website von Bulgaria Air auf die Suche nach einer Erstattungsmöglichkeit für den nicht stattgefundenen Flug. Allerdings erfolglos. Denn ich fand nur die für mich nicht mehr zweckdienliche Möglichkeit, den annullierten Flug umzubuchen.
Nach längerem Suchen gelangte ich mithilfe von Google schließlich doch zu einem Kostenerstattungsformular der Fluglinie, das ich online ausfüllen konnte.
Darin wurden jedoch nur die notwendigsten Angaben abgefragt, zunächst also meine Flugdaten und die persönlichen Angaben. Weder konnte ich im ersten Schritt die Rechnung für den gebuchten Ersatzflug noch für die notwendige Bahnbeförderung mitsenden.
Da mich das stutzig machte, wandte ich mich zeitgleich an Flightright.
Ansprüche prüfen lassen bei Flightright
Ich warf den ersten Blick auf die Website von Flightright und war erleichtert. Kein langes Suchen. Ich konnte direkt mein Problem melden und meine Ansprüche prüfen lassen. Also ein Klick auf den Button „Flugausfall / Umbuchung“.
Anschließend wurden der ursprüngliche Start- und Zielflughafen meiner Reise abgefragt. Auf der nächsten Seite das Startdatum. Zudem konnte ich angeben, ob es sich um einen Direktflug oder einen Flug mit Umstieg handelte.
Zum Schluss musste ich nur noch angeben, wie viele Tage vor der Flugänderung mich die Airline darüber informierte. In meinem Fall also nur wenige Stunden.
Mit der Eingabe meiner E-Mail-Adresse stimmte ich zu, dass Flightright meinen Fall prüft.
Und tatsächlich erhielt ich bereits kurze Zeit später eine Nachricht mit der Bestätigung, ich hätte Anspruch auf 400 Euro Entschädigung.
Abzüglich der Erfolgsprovision von bis zu 30 Prozent, die Flightright einbehält, konnte ich also auf zumindest 280 Euro hoffen.
Die Beauftragung
Ich überlegte nicht lange und übertrug Flightright meinen Fall. Dafür musste ich nur noch die mir zugesandte Vollmacht unterschreiben und über das Online-Portal hochladen. Bereits am nächsten Tag bekam ich den Erhalt der Vollmacht bestätigt.
Flightright teilte mir zudem mit, dass die Airline innerhalb der nächsten drei Tage zur Zahlung der Entschädigungssumme aufgefordert werden würde. Es könne jedoch bis zu drei Monate dauern, bis der juristische Prozess abgeschlossen sei.
Die Überraschung: Kostenübernahme schneller als gedacht
Zu meiner Überraschung erhielt ich rund zwei Wochen später eine Nachricht von Bulgaria Air. Man wolle meinen Fall prüfen und fordere daher die Rechnungen für den Ersatzflug und weitere entstandene Kosten – in meinem Fall die zusätzliche Bahnfahrt – an.
Ich entsprach der Forderung, leitete die E-Mail jedoch gleich an Flightright weiter. Hier wurde mir mitgeteilt, dass dieses Vorgehen typisch für die meisten Fluggesellschaften sei. Schließlich wollen sie sich den Gang vor Gericht ersparen. Und sie wissen, dass Fluggastportale wie Flightright nicht so schnell aufgeben.
Tatsächlich erhielt ich erneut eine Woche später von Bulgaria Air die Mitteilung, man übernähme die vollen Kosten für die Ersatzbeförderung.
Zwar freute ich mich darüber, wollte aber nicht auf meine Entschädigung verzichten. Diese konnte Flightright zwei Monate später durchsetzen. Ich erhielt schlussendlich also 780 Euro von Bulgaria Air direkt sowie 280 Euro über Flightright.

