Der Bezug von Heizkosten ist oft ein strittiger Punkt für Menschen, die ihre Wohnungen teilweise oder komplett mit elektrischen Heizgeräten wie Nachtspeicherheizung oder Elektroradiatoren beheizen. Wenn der Strom für die Heizung über denselben Zähler wie der Haushaltsstrom läuft, stehen die Betroffenen oft vor Problemen mit dem Jobcenter oder Sozialamt. Es stellt sich die Frage, wie die Heizkosten ermittelt und übernommen werden können.
Der richtige Ansatz zur Ermittlung der Heizkosten
Im Rahmen des Amtsermittlungsprinzips ist es nicht die Aufgabe des Leistungsberechtigten, die Kosten für die Beheizung zu bestimmen. Diese Verantwortung liegt beim Jobcenter oder Sozialamt. Es gibt zwei Möglichkeiten, wie die Heizkosten ermittelt werden können:
- Schätzung des Verbrauchs durch einen qualifizierten Profi, basierend auf der Wattzahl und den Betriebsstunden der Heizgeräte.
- Übernahme des Stromabschlags abzüglich des im Regelbedarf enthaltenen Stromanteils (und gegebenenfalls des Mehrbedarfs für Warmwasser) als Heizkosten, einschließlich eventueller Nachzahlungen.
Der Gedanke dahinter ist einfach: Der Abschlag spiegelt den durchschnittlichen Haushaltsstromverbrauch wider, der bereits im Regelbedarf erfasst ist. Daher kann der Restbetrag des Abschlags als Heizstrom angesehen werden.
Regelbedarfsanteile für Strom
Im aktuellen Regelbedarf sind bereits bestimmte Anteile für Strom enthalten. Diese Aufteilung des Regelbedarfs wurde von Rüdiger Böker erstellt und gibt einen Überblick über die enthaltenen Regelbedarfsanteile für Strom.
- Regelbedarfsanteil für Haushaltsstrom: yy€
- Regelbedarfsanteil für Heizstrom: zz€
Die Stromheizung als Joker
Die im Regelbedarf enthaltenen Summen für Strom sind oft unrealistisch niedrig und berücksichtigen nicht den tatsächlichen Verbrauch für die elektrische Beheizung. Dies führt dazu, dass das Jobcenter oder Sozialamt einen Teil des tatsächlich als Haushaltsstrom verbrauchten Stroms als Heizstrom übernimmt. Die Stromheizung wird somit zum Joker für die Heizkostenübernahme.
Ein Lösungsvorschlag für Betroffene
Um die Heizkostenübernahme für eine Stromheizung zu beantragen, sollten folgende Schritte unternommen werden:
- Stellen Sie einen formellen Antrag an das Jobcenter oder Sozialamt, in dem Sie die Übernahme der Heizkosten für die elektrische Beheizung Ihrer Wohnung beantragen.
- Beschreiben Sie die Heizsituation und betonen Sie, dass es keine alternative Heizmöglichkeit für die betroffenen Räume gibt.
- Erklären Sie, dass der Strom für die elektrischen Heizgeräte nicht separat erfasst wird, sondern über denselben Zähler wie der Haushaltsstrom läuft.
- Verweisen Sie auf das Urteil des BayLSG vom 7.10.2013 – 7 AS 644/13 B ER, das besagt, dass in solchen Fällen der Abschlag abzüglich des Regelbedarfsanteils für Strom (und gegebenenfalls des Mehrbedarfs für Warmwasser) als Heizkosten übernommen werden kann.
- Berechnen Sie die Heizkosten, indem Sie den Abschlag (xx€) um den Regelbedarfsanteil für Strom (yy€) reduzieren.
- Fordern Sie die Übernahme dieser Summe und der Nachzahlungen als Heizkosten an und bitten Sie um eine Überprüfung der Bescheide seit 01/2022 (oder seit Beginn des Leistungsbezugs/Einzugs).
- Fügen Sie die Jahresrechnungen der letzten zwei Jahre als Anlage bei.
Sollten weitere Unterlagen benötigt werden oder Fragen offen bleiben, bieten Sie Ihre Unterstützung an.
Rechtsgrundlagen für die Heizkostenübernahme
Die Grundlage für die Übernahme der Heizkosten durch das Jobcenter oder Sozialamt sind die folgenden rechtlichen Bestimmungen:
- §22 Abs 1 SGB II – Heizkosten
- Urteil des BayLSG vom 7.10.2013 – 7 AS 644/13 B ER – Berechnung des Heizstromanteils bei gemischter Erfassung von Haushalts- und Heizstrom
Mit diesem Lösungsvorschlag und den entsprechenden rechtlichen Grundlagen können Betroffene hoffentlich eine erfolgreiche Heizkostenübernahme für ihre Stromheizungen erreichen.