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Lebensmittel online bestellen: Worauf es bei Grundpreis, Pfand und Versand wirklich ankommt

Ein Beispiel aus dem Alltag zeigt, wie leicht man sich beim Getränkekauf verrechnet. Ein Orangensaft kostet im Angebot 1,89 Euro, die Flasche daneben 2,19 Euro. Der Griff zur günstigeren Flasche scheint klar. Erst der Blick aufs Etikett verrät den Haken: Die Angebotsflasche enthält 0,75 Liter, die teurere einen ganzen Liter. Umgerechnet kostet der vermeintlich billige Saft 2,52 Euro pro Liter, der andere nur 2,19 Euro. Wer die Packungspreise vergleicht, zahlt in diesem Fall rund 15 Prozent mehr für denselben Inhalt. Dieses Muster zieht sich durch das gesamte Sortiment an Getränken, Snacks und haltbaren Lebensmitteln, und es funktioniert online genauso wie im Ladenregal, nur dass am Bildschirm die Ablenkung durch schöne Produktfotos und Rabattbanner oft noch größer ist.

Online-Kauf von Lebensmitteln

Das wichtigste Werkzeug gegen diese Verzerrung ist der Grundpreis, also der Preis pro Liter oder pro Kilogramm. Händler in Deutschland sind verpflichtet, ihn anzugeben, und das gilt ausdrücklich auch für Online-Shops. Meist steht er klein unter dem Packungspreis, etwa in der Form 2,52 Euro pro Liter oder 12,90 Euro pro Kilogramm. Wer online Lebensmittel bestellt, sollte sich angewöhnen, grundsätzlich diese Zeile zu lesen und nicht die große Preiszahl darüber. Erst der Grundpreis macht eine 125-Gramm-Tüte Chips mit einer 175-Gramm-Tüte vergleichbar, eine Dose mit einer Flasche, ein Sixpack mit dem Einzelkauf. Gerade bei Süßwaren arbeiten Hersteller seit Jahren mit schrumpfenden Füllmengen bei gleichbleibender Verpackungsgröße, und dieser Trick fällt nur auf, wenn man auf Kilopreise statt auf Tütenpreise schaut.

Beim Vergleich zwischen mehreren Shops kommt eine zweite Ebene hinzu, denn der Grundpreis allein sagt noch nichts über die Gesamtkosten der Bestellung. Ein Shop mit leicht höheren Artikelpreisen, aber niedriger Versandpauschale kann unterm Strich günstiger sein als ein scheinbar billiger Anbieter mit teurem Versand. Sinnvoll ist deshalb eine einfache Rechnung: den vollen Warenkorb inklusive Versandkosten durch die bestellte Menge teilen und diese Zahl zwischen den Anbietern vergleichen. Sortimentsbreite spielt ebenfalls eine Rolle, weil sich Versandkosten besser verteilen, wenn ein einziger Anbieter Getränke, Snacks und Vorratsartikel zugleich liefert. Online-Supermärkte wie capalus.de weisen wie alle seriösen Anbieter zu jedem Artikel den Grundpreis aus, sodass sich solche Vergleiche mit wenigen Blicken anstellen lassen, wenn man weiß, wonach man sucht.

Ein Sonderfall, der online regelmäßig für Verwirrung sorgt, ist das Pfand. Auf Einwegflaschen und Dosen werden in Deutschland 25 Cent fällig, auf viele Mehrwegflaschen 8 oder 15 Cent, und seriöse Online-Händler weisen diese Beträge im Warenkorb separat aus. Wichtig für den Preisvergleich: Das Pfand gehört nicht in den Grundpreis und sollte auch gedanklich herausgerechnet werden, denn man bekommt es zurück. Die praktische Frage lautet allerdings, wo. Bestellte Flaschen lassen sich nicht einfach per Post an den Shop zurücksenden, das wäre wirtschaftlich wie ökologisch unsinnig. Einwegflaschen mit Pfandlogo nimmt stattdessen jeder Laden zurück, der Einweggebinde des gleichen Materials verkauft, also praktisch jeder Supermarkt und Discounter mit Leergutautomat. Bei Mehrwegflaschen ist die Rücknahme an das jeweilige Sortiment geknüpft, was bei regionalen Spezialflaschen im Einzelfall zu Suchereien führen kann. Wer regelmäßig Getränke online bestellt, fährt deshalb mit Einweggebinden oder weit verbreiteten Standardflaschen in der Praxis oft unkomplizierter, auch wenn Mehrweg ökologisch meist die bessere Wahl bleibt.

Das Gewicht ist der Punkt, an dem sich der Lebensmittelversand am deutlichsten von der Bestellung eines Buches unterscheidet. Ein Kasten Wasser wiegt schnell über zehn Kilogramm, sechs Flaschen Saft kommen auf annähernd acht, und Paketdienste kalkulieren nach Gewicht und Größe. Viele Shops arbeiten deshalb mit Versandpauschalen bis zu einer bestimmten Gewichtsgrenze, mit Zuschlägen für besonders schwere Pakete oder mit Mindestbestellwerten, ab denen der Versand kostenlos wird. Diese Schwellen sind keine Schikane, sondern bilden reale Logistikkosten ab, und man kann sie zu seinem Vorteil nutzen. Wer ohnehin regelmäßig bestellt, sammelt Bedarf, bis der Warenkorb die Grenze für kostenfreien Versand erreicht, und bestellt schwere Artikel gebündelt statt einzeln. Umgekehrt gilt: Eine einzelne Tafel Schokolade mit fünf Euro Versandkosten ist fast immer ein schlechtes Geschäft, egal wie günstig die Tafel selbst erscheint.

Aus dem Gewicht ergibt sich auch die Frage, für wen sich der Online-Kauf von Lebensmitteln überhaupt lohnt. Die ehrliche Antwort: nicht für jeden Einkauf, aber für bestimmte Situationen sehr wohl. Wer keinen eigenen Wagen hat, in einem Ort ohne Getränkemarkt wohnt, aus gesundheitlichen Gründen nicht schwer tragen kann oder Spezialartikel sucht, die es im örtlichen Handel nicht gibt, profitiert deutlich. Wer dagegen ohnehin wöchentlich mit dem Auto beim Discounter steht, wird viele Standardartikel dort günstiger finden, weil der stationäre Handel bei Aktionsware Preise bietet, die ein Versender mit Logistikkosten kaum halten kann. Die Stärke der Online-Anbieter liegt in der Sortimentsbreite, bei Importware, regionalen Spezialitäten und Großgebinden, nicht im Unterbieten des Wochenangebots um die Ecke.

Auch Staffel- und Aktionspreise verdienen einen zweiten Blick. Viele Shops gewähren Rabatte ab bestimmten Stückzahlen, etwa sechs Flaschen zum Preis von fünfeinhalb, oder locken mit prozentualen Nachlässen auf ganze Warengruppen. Solche Angebote lohnen sich nur, wenn der rabattierte Grundpreis tatsächlich unter dem üblichen Niveau liegt, und genau das lässt sich prüfen, indem man den Artikel einige Wochen beobachtet oder den Preis kurz mit zwei anderen Anbietern abgleicht. Ein durchgestrichener Referenzpreis sagt für sich genommen wenig, denn als Vergleichsgröße dient häufig eine unverbindliche Preisempfehlung, die im Handel ohnehin kaum jemand verlangt. Wer bei haltbaren Lieblingsartikeln zuschlägt, wenn der Kilopreis wirklich niedrig ist, und dann gleich den Vorrat für zwei Monate deckt, spart doppelt: beim Artikel selbst und bei den Versandkosten, die sich auf mehr Ware verteilen.

Ein Thema, das viele Besteller erst im Juli zum ersten Mal beschäftigt, ist die Hitze. Schokolade beginnt bereits bei Temperaturen um 30 Grad zu schmelzen, und im Sommer können Paketfahrzeuge und Verteilzentren deutlich wärmer werden. Manche Händler versenden empfindliche Ware in den heißen Monaten mit Kühlelementen und Isolierverpackung gegen Aufpreis, andere pausieren den Versand bestimmter Artikel bei Hitzewellen ganz, was im Zweifel die kundenfreundlichere Entscheidung ist. Als Besteller kann man selbst einiges tun: hitzeempfindliche Süßwaren möglichst am Wochenanfang ordern, damit das Paket nicht über das Wochenende im Lager liegt, die Sendungsverfolgung im Blick behalten und das Paket nicht stundenlang auf der sonnigen Terrasse liegen lassen. Eine angeschmolzene und wieder erstarrte Tafel ist übrigens meist optisch beeinträchtigt, etwa durch den weißlichen Fettreif, aber gesundheitlich unbedenklich. Ein Reklamationsgrund kann sie trotzdem sein, wenn die Ware erkennbar unsachgemäß transportiert wurde.

Bei der Zustellung selbst lohnt es sich, die eigenen Gewohnheiten ehrlich einzuschätzen. Haltbare Ware darf der Bote beim Nachbarn abgeben oder mit Abstellgenehmigung an einen vereinbarten Ort legen, das Paket kann notfalls auch einen Tag in der Filiale warten. Ganz anders sieht es aus, sobald gekühlte oder tiefgekühlte Artikel im Spiel sind, die einige Anbieter in Ballungsräumen mit eigenen Fahrzeugen und Zeitfenstern ausliefern. Hier sollte man nur Zeitfenster wählen, die man sicher einhalten kann, denn eine gescheiterte Zustellung bedeutet bei Frischware im schlechtesten Fall, dass die Ware entsorgt werden muss. Für den klassischen Paketversand von Getränken und Snacks gilt dagegen die einfache Regel: Abstellgenehmigung oder Paketstation ersparen den zweiten Zustellversuch, und schwere Getränkelieferungen bestellt man besser nicht in den vierten Stock ohne Aufzug, wenn man zur Zustellzeit nicht selbst öffnen kann, denn bis zur Wohnungstür muss der Bote das Paket nicht in jedem Fall tragen.

Rechtlich unterscheidet sich der Lebensmittelkauf im Netz in einem wichtigen Punkt vom übrigen Online-Shopping. Das vierzehntägige Widerrufsrecht, das Verbraucher bei Fernabsatzgeschäften gewohnt sind, gilt für schnell verderbliche Ware nicht, und auch versiegelte Lebensmittel, deren Siegel nach der Lieferung entfernt wurde, sind aus Hygienegründen vom Widerruf ausgenommen. Eine geöffnete Chipstüte lässt sich also nicht zurückgeben, weil sie nicht schmeckt. Davon zu unterscheiden sind die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die selbstverständlich auch für Lebensmittel gelten: Wer beschädigte Ware, falsche Artikel oder Produkte mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum erhält, hat Anspruch auf Ersatz oder Erstattung. Praktisch bewährt es sich, Schäden sofort mit dem Handy zu fotografieren und dem Händler zu melden, seriöse Anbieter erstatten in solchen Fällen unkompliziert. Wer unsicher ist, welche Rechte im Einzelfall bestehen, findet bei der Verbraucherzentrale unabhängige und kostenlose Orientierung, auch zu Musterschreiben und typischen Streitfällen rund um Online-Bestellungen.

Bei den Lieferzeiten schließlich hilft realistische Planung mehr als Ungeduld. Haltbare Lebensmittel kommen im Standardversand meist nach zwei bis vier Werktagen, um Feiertage und in der Vorweihnachtszeit auch später. Wer den Online-Kauf als Vorratsergänzung begreift und bestellt, bevor das Regal leer ist, für den spielt ein Tag mehr oder weniger keine Rolle. Wer dagegen am Freitagmittag Getränke für die Feier am Samstag ordert, verlagert ein Problem ins Netz, das dort nicht lösbar ist. Expressoptionen existieren zwar, kosten aber schnell einen zweistelligen Betrag und fressen damit jede Ersparnis auf, die der Preisvergleich vorher eingebracht hat.

Ein Blick aufs Mindesthaltbarkeitsdatum gehört ohnehin zur Routine beim Auspacken. Seriöse Shops liefern Ware mit ausreichender Restlaufzeit, manche nennen sogar eine garantierte Mindestrestlaufzeit in den Lieferbedingungen, was ein gutes Zeichen für professionelle Lagerhaltung ist. Wer Großgebinde oder Aktionsposten bestellt, sollte trotzdem realistisch kalkulieren: Zwanzig Tüten Fruchtgummi zum Sparpreis sind nur dann ein Schnäppchen, wenn sie auch gegessen werden, bevor sie hart werden. Das Mindesthaltbarkeitsdatum ist zwar kein Wegwerfdatum, viele Produkte sind danach noch einwandfrei, aber Genussqualität und Datum hängen gerade bei Schokolade und Gebäck durchaus zusammen.

Bleibt die Frage nach der Seriosität des Anbieters selbst, denn gerade bei Aktionspreisen für Markenware tummeln sich im Netz auch unseriöse Shops. Die üblichen Prüfschritte kosten zwei Minuten: ein vollständiges Impressum mit deutscher oder europäischer Anschrift, klar ausgewiesene Versandkosten vor dem letzten Bestellschritt, gängige Zahlungsarten wie Rechnungskauf oder Lastschrift statt ausschließlich Vorkasse, und Bewertungen auf unabhängigen Portalen, die nicht ausschließlich euphorisch klingen. Wer diese Punkte prüft, den Grundpreis statt des Packungspreises vergleicht, sein Bestellverhalten an Gewicht und Versandschwellen ausrichtet und im Sommer bei Schokolade auf den Kalender schaut, holt aus dem Online-Kauf von Lebensmitteln verlässlich mehr heraus als der spontane Klick auf das größte Rabattbanner. Die Preisschilder werden dadurch nicht ehrlicher, aber man lernt, sie zu lesen, und genau darauf kommt es an, wenn der nächste Saft im Angebot wieder eine Viertelliterlücke versteckt.

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