Fitness First Kündigung - so geht's!
Was ist Fitness First und was sind mögliche Gründe für eine Kündigung?
Sport ist für viele Menschen eine ausgleichende Betätigung zum stressigen Alltag und dient natürlich besonders der körperlichen Fitness und Gesundheit. In Deutschland gibt es etliche Fitnessstudios, die eine große Auswahl an Trainingsgeräten, Kursen, Workouts und Wellness bereithalten. Auch Fitness First gehört zu diesen Unternehmen und hat über 1,4 Millionen Mitglieder und 500 Clubs. Damit ist Fitness First seit der Gründung 1993 einer der größten Betreiber von Fitnessstudios und ist unter Sportlern und Fitnessfans sehr beliebt.
Um die Angebote nutzen zu können, ist eine Mitgliedschaft notwendig, die mit dem Besuch der Trainingskurse und mit der Verwendung der Geräte verbunden ist. Möglich ist vorab ein Probetraining oder das Belegen eines Kurses zum vergünstigten Tarif. Die Mitgliedschaft selbst kann dann in verschiedenen Abos gewählt werden und bietet Vorteile und den optimalen Einstieg in die Fitnesswelt. Die Mitgliedschaft gibt es mit einer Laufzeit von 12 Monaten und mit einer Laufzeit von 24 Monaten. Wer sich nicht gleich so lange binden möchte, kann auch das Start-Paket mit einer Mitgliedschaft für 1 Monat wählen.
Vorteile und Preise bei Fitness First
Mitglieder profitieren von einer umfassenden Trainingsbetreuung und einer großen Auswahl an Kursprogrammen. Die Nutzung der Geräte ist genauso möglich wie eine Abwechslung des Trainings durch verschiedene Tagesangebote. Auch Outdoor-Kurse sind für viele Mitglieder interessant. Nach dem Training können Wellness-Angebote genutzt werden, um sich zu entspannen.
Die Preise variieren, wobei bereits eine Mitgliedschaft ab 40 Euro im Monat möglich ist, die ein vorangehendes Probetraining enthält. Um alle zur Verfügung stehenden Clubs nutzen zu können, ist ein Abo ab 85 Euro im Monat notwendig. Die teureren Mitgliedschaften enthalten neben der Nutzung und bedarfsgerechten Trainingsbetreuung auch einen Kursplan, den Fitness-Check und das Personal Training. Die Mitgliedschaft kann online abgeschlossen werden. Bei einem dazugehörigen Probetraining im ausgewählten Studio werden dann die Mitgliedskarte erstellt und der Vertrag unterschrieben.
Eine Kündigung ist jederzeit möglich, muss jedoch einen Monat vor Ablauf des Vertrags eingereicht werden. Gründe dafür können ein Abbruch des Trainings, Krankheit, eine Schwangerschaft, Arbeitslosigkeit, ein Umzug oder allgemein berufliche Einschränkungen sein. Auch bei der Unzufriedenheit mit dem Angebot oder Problemen mit dem Fitnesstrainer ist das Kündigen manchmal notwendig. Ist das Training nicht auf den Menschen zugeschnitten, macht es auch keinen Spaß, wodurch die Lust am Sport verloren geht. Wer nicht trainiert, möchte sicherlich auch nicht für ein ungenutztes Angebot bezahlen.
Möglich ist neben der Kündigung auch immer das Pausieren. Ein Vertrag mit Fitness First verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wird. Bei bestimmten Gründen, die verhindern, dass ein Training fortgesetzt werden kann, tritt eine Vertragspause in Kraft, die für einzelne Tage oder Wochen, aber auch für mehrere Monate gilt. Die pausierte Zeit wird der Vertragslaufzeit angerechnet. Wie bei der Kündigung müssen die Gründe für das Pausieren jedoch ebenfalls schriftlich nachgewiesen werden.
Fitness First richtig kündigen: das müssen Sie beachten:
Bei Fitness First erfolgt das Kündigen immer auf schriftlichem Weg und per Post. Dafür können Vorlagen genutzt werden, die Online-Anbieter als Musterexemplare bereitstellen. Eingetragen werden der Vor- und Nachname, die Adresse, die Kundennummer, das aktuelle Datum und das Kündigungsdatum. Die Kündigung wird zum nächstmöglichen Zeitpunkt fristgerecht gemacht und um eine schriftliche Bestätigung gebeten. Auch enthält das Schreiben für das Kündigen von Fitness First, dass eine weitere Kontaktaufnahme nicht erwünscht ist. Für eine außerordentliche Kündigung wiederum sind weitere gültige Belege und Nachweise notwendig.
Geachtet werden sollte darauf, dass beim Kündigen und beim Aufsetzen des Schreibens die persönlichen Angaben übereinstimmen, damit es nicht zu Verzögerungen kommt, die dann eine automatische Verlängerung des Vertrags nach sich ziehen können. Ein Kündigen ist einen Monat im Voraus möglich, wobei die Mitgliedschaft dann beendet ist. Entscheidend ist die Mindestvertragslaufzeit, die vertraglich festgelegt ist und eingehalten werden muss. Sie liegt bei Fitness First zwischen 1, 12 oder 24 Monaten. Möglich ist auch, dass ein anderer den Vertrag übernimmt, wobei hier eine Erlaubnis von Fitness First erforderlich ist. Auf dem Postweg kann das Unternehmen über diese Adresse erreicht werden:
„Fitness First Germany GmbH“
Postfach 600520
60335 Frankfurt.
Die Email-Adresse lautet: [email protected]
Fitness First kündigen: Besser offline oder online?
Auch wenn die Kündigung bei Fitness First über den Postweg erfolgen muss, damit sie rechtsgültig ist, lohnt sich für Mitglieder, auf das Online-Angebot verschiedener Anbieter zurückzugreifen, die Vorlagen des Kündigungsschreiben bieten oder den Vorgang gegen eine geringe Gebühr komplett übernehmen. Online ist der Weg einfacher und unkompliziert. Die Musterschreiben sind sicher und geprüft, haben daher Geltung, um die Mitgliedschaft zu kündigen. Hier kann auch auf weitere Informationen zum Kündigen oder zur Mitgliedschaft selbst zurückgegriffen werden. Offline ist das eigene Aufsetzen eines Schreibens schwieriger und enthält möglicherweise dann auch nicht alle erforderlichen Angaben.
FAQs – Fragen und Antworten zum Thema „Fitnessstudio und Fitness First“
1. Welche Kündigungsfristen bestehen bei Fitness First?
Die Vertragslaufzeit beträgt entweder 1, 12 oder 24 Monate. Wenn nichts anders schriftlich vereinbart wird, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um die Dauer der ursprünglichen Laufzeit des Vertrags, grundsätzlich aber um 12 Monate. Gekündigt wird dann einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
2. Wann ist es möglich, bei Fitness First die Mitgliedschaft zu pausieren statt zu kündigen?
Das Pausieren gestattet einen kurzzeitigen Abbruch der Zahlungen und die automatische Verlängerung der Laufzeit um die ausgesetzte Zeit. Möglich ist das z. B. bei beruflich bedingter Abwesenheit, bei einer Schwangerschaft oder bei einer Krankheit. Bei einem Umzug kann meistens auf ein anderes Studio zurückgegriffen werden. Alle Möglichkeiten müssen jedoch mit Fitness First abgesprochen werden.
3. Wie lautet die Postanschrift von Fitness First, um kündigen zu können?
Kündigen ist bei Fitness First einfach und unkompliziert möglich. Bereit steht eine Hotline für den Kundenservice und die Postanschrift „Fitness First Germany GmbH“, Postfach 600520 in 60335 Frankfurt. Der Betreff sollte die Absicht enthalten, kündigen zu wollen. Fragen werden auch per Fax, Mail oder Telefon beantwortet.
4. Kann ich bei Fitness First auch per E-Mail kündigen?
Das ist bei diesem Unternehmen nicht möglich. Über E-Mail können lediglich Informationen eingeholt und der Abbruch des Vertrags angekündigt werden. Das Kündigen selbst ist ausschließlich über den Postweg möglich, mit einem Kündigungsschreiben, das die Unterschrift des Mitglieds enthält. Auch sollte immer um Bestätigung der Kündigung gebeten werden.
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