08.05.2023 | Neues Gesetz gegen Telefonbetrug: Verbraucher sollen besser vor Abzocke geschützt werden
Verbraucher in Deutschland können ab sofort besser vor Telefonbetrug geschützt werden. Mit dem neuen Telefonschutzgesetz, das heute in Kraft tritt, sollen Netzanbieter in die Pflicht genommen werden, um betrügerische Anrufe einzudämmen. Das Gesetz sieht vor, dass Anrufe aus ausländischen Netzen keine deutsche Rufnummer anzeigen dürfen. Auch müssen Anrufe mit bestimmten Rufnummern abgebrochen werden, wie beispielsweise Fake-Anrufe mit den Notrufnummern 110 oder 112. Teure Sonderrufnummern wie (0)900 oder (0)137, bei denen der Tarif beliebig hoch gesetzt werden kann, müssen ebenfalls abgebrochen werden. Verbraucherschützer begrüßen das neue Gesetz, obwohl es noch beobachtet werden muss, um zu sehen, ob weitere Nachbesserungen nötig sind. Allerdings erwartet die Bundesnetzagentur einen Anstieg von Anrufen ohne angezeigte Rufnummer, was es für Verbraucher schwieriger machen kann, die Identität des Anrufers zu überprüfen.