Für die Gruppe 0 und 0+ sprich für Babyschalen und Babywannen gibt es definitiv keine Alternative. Der Gesetzgeber schreibt dabei eine genaue Regelung vor, wie das Kind im Fahrzeug gesichert werden muss. Es ist unverantwortlich die Babyschale vom Kinderwagen abzunehmen und diese einfach auf den Sitz zu stellen ohne, dass eine geeignete Sicherung vorhanden ist.
Dies dürfte jedoch jedem Elternpaar klar sein. Wenn Sie also ein Baby erwarten ist es sinnvoll, dass Sie sich einen geeigneten Kinderwagen anschaffen, der bereits mit einer Babyschale, die ausdrücklich für Fahrzeuge zu verwenden ist, ausgestattet ist. Somit sparen Sie bei der Anschaffung und verfügen über ein praktisches Kinderzubehör, welches Sie mehrfach einsetzen können.
Die Sitzerhöhung
Wenn die Kinder aus der Babyschale heraus wachsen, bleibt nichts anderes übrig, als sich nach anderen geeigneten Kindersitzen umzusehen. Besonders wenn Sie Car Sharing betreiben oder hin und wieder nur mit Freunden mitfahren, ist eine Alternative zum Kindersitz sehr praktisch. Um nach einer Alternative zum Kindersitz zu suchen, sollten Sie die rechtlichen Grundlagen kennen.
Wichtig hierbei ist, dass der Gurt gut anliegt und an keiner Stelle einschneidet. Sollte dies der Fall sein, gilt das Kind als nicht ausreichend gesichert und es kann zu einem Strafmandat kommen, falls Sie von der Polizei kontrolliert werden. Achten Sie daher penibel genau darauf, dass das Kind auch mit der Sitzerhöhung gut mit dem Gurt gesichert wird.
Die Sitzerhöhung zum Aufblasen
Ganz gleich, welche Alternative Sie zu einem Kindersitz erwerben, Sie müssen darauf achten, dass die Prüfnorm ECE R 44/04 eingehalten wird. Diese strenge Richtlinie gilt europaweit, sodass Sie auch im Ausland bei Nichteinhaltung eine ordentliche Strafe droht.
Es gibt eine Alternative zu den üblichen Kindersitzen, die jedoch nur selten verwendet werden sollte. Wenn Sie Car Sharing betreiben oder nur hin und wieder mit den Freunden einen Ausflug mit Kind planen, können Sie sich eine Sitzerhöhung oder eine aufblasbare Sitzerhöhung zulegen.
Bei einer aufblasbaren Sitzerhöhung handelt es sich um eine günstige Alternative zum Kindersitz. Zudem passt die aufblasbare Sitzerhöhung in jede Handtasche und kann bei Nichtverwendung einfach verstaut werden.
Wie funktioniert die aufblasbare Sitzerhöhung?
Die aufblasbare Sitzerhöhung ist für die Gruppe 2 oder 3 geeignet. Kinder von einem Alter ab 4 bis 12 Jahre oder von einem Gewicht ab 15 bis 36 kg können diese Alternative verwenden.
Wenn Sie diese Sitzerhöhung verwenden, dann sollten Sie das Kind Probe sitzen lassen und gegebenenfalls mehr Luft hinzufügen oder Luft ablassen. Gesichert wird das Kind ganz normal über den Dreipunktegurt, wie ein Erwachsener. Auch hier müssen Sie darauf achten, dass der Gurt eng aber nicht zu eng am Kind anliegt. Zudem sollte der Gurt am Hals nicht einschneiden.
Nachteile der Sitzerhöhungen:
Die Sitzerhöhung haben neben den Vorteilen, wie günstige alternative und platzsparend natürlich auch negative Punkte. Die Sicherheit wie bei einem richtigen Kindersitz ist in keiner Form gegeben. Der Seitenaufprallschutz fehlt, was eine verminderte Sicherheit darstellt.
Deshalb ist es anzuraten, eine Sitzerhöhung nur im äußersten Notfall zu verwenden. Aufblasbare Sitzerhöhungen haben zudem den Nachteil, dass Sie wie eine Luftmatratze irgendwann einen Defekt aufbringen können.
Wenn dies dann unterwegs passiert, muss das Kind ungesichert im Fahrzeug mitfahren, bis ein geeigneter Ersatz gefunden ist. Für eine kurze Fahrt ist eine Sitzerhöhung eine brauchbare Alternative, sollte aber nicht zur Dauerverwendung genutzt werden.