Der heimische Kamin ist heute nicht nur der Gemütlichkeit wegen wieder stark im Kommen, sondern auch der steigenden Gaspreise wegen. Denn Holz ist noch heute oft günstiger zu haben als Gas – egal ob nun in Pelette-, Scheit- oder nahezu unbehandelter Form. Doch nicht nur Kamine lassen sich heute mit Holz betreiben, auch verschiedenste Öfen und Heizungssysteme gehen wieder zurück zu den sogenannten Basics und somit zum Holz. Doch vor allem in seiner günstigsten und nahezu unbearbeiteten Form muss Holz für die Beheizung gespalten werden. Das kann natürlich nach wie vor mit einer Axt oder mit einem Beil geschehen, beides ist aber eindeutig nicht die leichteste Spaltvariante. Zeit und Kraft lassen sich zum Beispiel durch einen modernen Holzspalter sparen.
Doch selbstverständlich kosten auch diese ihren Preis. Je nach Modell und Hersteller kommen hier schnell Kosten von mehreren Hundert Euro zusammen – und sehr preisgünstige Modelle sind nur manchmal einen näheren Blick und Kauf wert. Vor allem bei Holzspaltern zeigt sich immer wieder, dass vermeintliche Schnäppchen nicht lange das halten, was sie versprechen. Auch unser großer Holzspalter Test 2018 bestätigte dies. Zwar konnten auch günstigere Modelle hier und da überzeugen, jedoch müssen Sie hier auf jeden Fall mit Abstrichen rechnen. Eine Alternative wäre es für viele Käufer jedoch, einen hochwertigeren Holzspalter günstiger im Nachbarland Polen zu kaufen. Doch ist das wirklich eine gute Idee? Und was spricht dafür und was dagegen?
Holzspalter in Polen kaufen: empfehlenswert oder nicht?
Grundlegend spricht nichts dagegen, einen Holzspalter im naheliegenden Ausland zu erwerben und dadurch Geld zu sparen – gesetzlich gesehen jedenfalls. Natürlich schließt das allerdings nur private Käufe ein. Gleich mehrere Holzspalter im Ausland kaufen und verkaufen dürfen Sie als Privatperson natürlich nicht, ohne dies entsprechend als Gewerbe beim Finanzamt angemeldet zu haben. Und: Selbst dann, wenn der Verkauf nur nebenberuflich geschieht, muss dieser entsprechend gemeldet und der Verdienst versteuert werden. Allerdings gibt es hier zum Beispiel die Kleinstunternehmerregelung, die dann greift, wenn der Gewinn jährlich unter einer bestimmten Summe bleibt.
Viele Onlinehändler, die vom Ausland aus nach Deutschland, nach Österreich oder in die Schweiz liefern, geben dies aber schon beim oder vor dem Kauf, bzw. vor der Lieferung an – und kümmern sich eventuell sogar schon um alles, was bedacht werden sollte. Bei einem Kauf von gebrauchten Geräten oder bei einer Privatperson in Polen, sollten Sie allerdings ebenfalls auf diese Dinge achten. Sonst kommt es spätestens beim zuständigen Zollamt zu bösen Überraschungen – und Sie müssen die Ware vor Ort abholen und sogar noch vor Ort für die entstandenen Kosten aufkommen.
Sind Sie unsicher, können Sie jedoch jederzeit beim Zoll nachfragen, wie Sie im vorliegenden Kauffall am besten vorgehen sollten. Außerdem hält die Onlineseite des Zolls zahlreiche wertvolle Tipps und Informationen bereit. Und: Achten Sie stets darauf, dass Sie sich beim Kauf des Holzspalters sicher sind, dass es sich auch wirklich um Originalware handelt. Denn gefälschte Waren werden vom Zoll eingezogen – und sowohl die Ware als auch das Geld, das eventuell schon gezahlt wurde, sind weg. Zwar sind Holzspalter von diesem Fall in der Regel seltener betroffen als hochwertige Taschen, Kleidungsstücke und Co., dennoch ist Vorsicht bekanntlich besser als Nachsicht.
Zudem gut zu wissen: Da Sie bei einem Onlinekauf auch im Ausland stets die Mehrwertsteuer zahlen müssen, die in Deutschland gilt, müssen Sie nicht auch noch die Umsatzsteuer zahlen, die im Kaufland (also zum Beispiel in Polen) anfallen würde. Bei einem Kauf von gebrauchten Geräten, bei privaten Personen oder bei Händlern, die Ihnen aus welchen Gründen auch immer dubios erscheinen, sollten Sie jedoch ebenfalls Vorsicht walten lassen.
Leider sind sich aber auch viele Betrüger bewusst geworden, dass viele potenzielle Käufer in Deutschland, in Österreich und in der Schweiz zu finden sind – und diese könnten diesen Umstand durchaus auch ausnutzen. Lassen Sie sich also beim Kauf nicht darauf ein, dass Sie bei privaten Händlern oder Shops, die Ihnen unseriös erscheinen, den kompletten Kaufpreis des Holzspalters zahlen sollen, noch bevor dieser geliefert wird. Hier sind 50/50-Regelungen sinnvoll (Sie zahlen vor der Lieferung höchstens die Hälfte des Preises und die andere Hälfte, nachdem der Holzspalter geliefert wurde) oder doch die persönliche Abholung vor Ort, wenn dies möglich ist.
Garantie und Gewährleistung: Worauf sollten Sie achten?
In jedem EU-Mitgliedstaat und somit auch in Polen gilt heute das Gewährleistungsrecht – egal in welchem EU-Land Sie leben und in welchem EU-Land Sie die vorliegende Ware erworben haben. Jedoch ist Gewährleistung nicht gleich Garantie, denn diese bezieht sich ausschließlich auf durch den Hersteller verschuldete, fehlerhafte Waren. Sprich: Die Gewährleistung tritt nur dann in Kraft, wenn der Holzspalter durch einen Herstellungsfehler oder durch ein vom Hersteller verursachtes Verschulden einen Defekt vorweist.
In der gesamten EU gilt dieses Gewährleistungsrecht zwei Jahre lang, wobei der Verkäufer nur während der ersten sechs Monate in der sogenannten „Bringschuld“ ist. Das bedeutet, dass er in dieser Zeit dem Kunden bei einem Defekt des Gerätes nachweisen muss, dass dieser noch nicht beim Kauf vorlag. In den meisten Fällen sind sowohl der Verkäufer als auch der Hersteller also in dieser Zeit sehr kulant, wenn das gekaufte Gerät Fehler zeigt.
Tritt nach den ersten sechs Monaten nach dem Kauf allerdings ein Defekt auf, muss der Käufer dem Verkäufer oder dem Hersteller nachweisen, dass er den Defekt nicht verschuldet hat. Das kann je nach Defekt und auch Hersteller oder Verkäufer allerdings unter Umständen schwierig werden.
Und: Sowohl die Garantie als auch die gesetzliche Gewährleistung decken keine selbst verschuldeten Defekte ab. Ein gutes Beispiel sind etwa Wasser- oder Sturzschäden aus dem Elektronikbereich. Ein durch einen Sturz gebrochenes Handydisplay reparieren heute nur die wenigsten Hersteller oder Verkäufer im Rahmen der Garantie oder der Gewährleistung – der Kunde muss also selbst kurz nach dem Kauf allein für die Reparatur aufkommen, außer es liegt eine entsprechende Versicherung vor, die für diese Fälle aufkommt. Beim Holzspalter gibt es solche Versicherungen jedoch nicht.
Die Garantie ist hingegen auch in Polen eine freiwillige Leistung des Verkäufers oder Herstellers, die bei Neuwaren allerdings meistens ebenfalls zwei Jahre beträgt. Ausnahmen stellen jedoch gebrauchte Geräte oder sogenannte B-Waren da. Viele Händler – und nicht die Hersteller – bieten hier allerdings ebenfalls verkürzte Garantiezeiten an, die je nach Gerät und Alter von diesem meistens sechs bis zwölf Monate beträgt.
Der Nachteil einer Garantie beim Händler und beim Kauf in Polen ist in diesem Fall, dass diese Garantie oder auch Gewährleistung nur beim jeweiligen Händler gilt – anders als bei der gesetzlichen Gewährleistung der Fall ist, die man in manchen Fällen durch eine sogenannte europäische Garantiekarte auch in Deutschland wahrnehmen könnte. Bei einem Defekt müssen Sie sich also an den zuständigen Händler in Polen wenden, denn die Hersteller nehmen sich von diesen Fällen nichts an.