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Entsorgung eines Kondenstrockners - 5 Richtlinien

Ihr Trockner hat seinen Dienst getan und soll nun entsorgt werden. Aber wohin mit dem großen und schweren Gerät? Gehört der alte Kondenstrockner zum Sperrmüll? Wer kann ihn sachgemäß entsorgen und was kostet dieser Service? Wir klären Sie über die 5 wichtigsten Richtlinien zur Entsorgung Ihres alten Trockners auf.

1. Entsorgung über den Händler – Nicht immer umsonst

Kondenstrockner Bauknecht WA PLUS 744Viele Händler bieten an, das Altgerät für Sie zu entsorgen, wenn Sie ein neues bei eben diesem Händler auch kaufen. Meist ist dann auch noch der Transport dabei und das neue Gerät wird auch gleich angeschlossen. Das ist für die meisten Verbraucher in jedem Fall die angenehmste Lösung, da sie damit im Prinzip nichts zu tun haben.

Der Händler kümmert sich dann um den ganzen Rest. Nicht selten verlangt er hierfür eine kleine Gebühr, manchmal sind hierfür aber auch bis zu 50 Euro zusätzlich zu bezahlen. Andere Händler wiederum übernehmen die Entsorgung des alten Trockners völlig gebührenfrei.

Das hängt oftmals auch damit zusammen, wie schwierig sich das in der Praxis gestaltet. Wer im fünften Stock ohne Aufzug lebt oder einen schwer zugänglichen Kellerraum hat, wird eher damit rechnen müssen, dass der Aufwand hoch ist und der Händler diese Dienstleistung nicht kostenfrei anbietet.

Diese Leistung bieten Online-Händler meist ebenso an, wie viele ortsansässige und kleinere Händler. Preise vergleichen kann sich durchaus lohnen.

Nicht immer ist die Entsorgung preislich ausgewiesen – Manchmal wird sie als „kostenfrei“ deklariert, dafür dann auf den Preis für den Kondenstrockner einfach aufgeschlagen.

2. Der Wertstoffhof – Den Trockner selbst entsorgen

Bauknecht WA PLUS 744 1Eine weitere Alternative wäre, den Kondenstrockner einfach selbst zu entsorgen und auf die Inanspruchnahme einer Firma zu verzichten. Hierfür muss ein Wertstoffhof in der Nähe aufgesucht werden. Der Weg dorthin kann zwar etwas weiter sein, aber dafür können alte Trockner dort fast immer kostenlos abgegeben werden.

Dorthin muss der Kondenstrockner aber erst einmal transportiert werden. Ohne ein geeignetes Fahrzeug oder einen Anhänger wird das nicht möglich sein. Vorsicht: Das eigene Auto muss natürlich auch eine Anhängervorrichtung haben und der Trockner muss gesichert transportiert werden. Das kann unter Umständen auch wieder mit Kosten verbunden sein.

Auch so mancher Schrottplatz erklärt sich gerne zur Annahme von alten Elektrogeräten bereit. Hier ist aber individuell zu klären, ob das gestattet ist oder nicht und wer seine Sachen dort abliefert, sollte sich auch immer informieren, was damit passiert und wie sie weiter entsorgt werden.

Wo das eigene Altgerät landet, sollte jeden Bürger interessieren, denn er selbst hat sicher zu stellen, dass er alles für die sachgemäße Entsorgung getan hat.

3. Trockner sind kein Sperrmüll

Siemens WT46G401 IQ500 Kondenstrockner 2Einige Menschen glauben, sie könnten ihre alten Elektrogeräte einfach für den Sperrmüll anmelden und sie auf diese Weise entsorgen. Das ist nicht pauschal gestattet und je nach Stadt anders geregelt. Schließlich handelt es sich dabei um Elektroschrott, der schon gar nicht einfach so an der Straße stehen dürfte.

Der Grund hierfür ist, dass Elektrogeräte häufig** giftige Stoffe** enthalten, die nicht unkontrolliert entsorgt werden sollen.

Manche Städte und Gemeinden bieten die Abholung von Elektromüll grundsätzlich an, andere wiederum tun es tun und verweisen auf den nächsten Wertstoffhof. Im Notfall hilft hier bei der Gemeinde oder der Stadtnachzufragen.

Einfach so irgendwo dazu stellen, wo gerade jemand anders seinen Sperrmüll nach draußen gestellt hat, darf man einen Trockner allerdings keinesfalls.

Er würde sicherlich nicht mitgenommen werden und im schlimmsten Fall macht man sich mit dieser Vorgehensweise strafbar. Für jeden Bürger in Deutschland greift nämlich das so genannte Elektrogesetz.

Das verbietet die unsachgemäße Entsorgung von Elektrogeräten.

4. Alte Geräte dürfen auch verkauft werden

Bauknecht WA PLUS 744Es gibt durchaus Menschen, die mit alten Geräten noch etwas anfangen kann und sie sozusagen ausschlachten. Auch wenn das bei einem Trockner eher unwahrscheinlich ist, kann sich der Versuch lohnen. Manche Menschen holen die Geräte dann wenigstens kostenlos aus der eigenen Wohnung ab und übernehmen den Transport.

Vielleicht ist das Altgerät aber auch gar nicht wirklich kaputt, sondern soll nur durch ein neues und modernes Gerät ersetzt werden. Hier kann eine Kleinanzeige online oder im Stadtanzeiger zum gewünschten Ergebnis führen.

Vielleicht gibt es auf diese Weise sogar noch den ein oder anderen Euro Verkaufsgebühr für den alten Kondenstrockner und jemand anders freut sich daran.

Vorsicht: Ist das Gerät defekt und weist Probleme auf, muss der Käufer darauf hingewiesen werden. Das Gerät könnte einen Kurzschluss bekommen und bei Überhitzung in Brand geraten. Das ist lebensgefährlich und darf niemals verschwiegen werden.

5. Händler sind zur Abnahme verpflichtet

Was viele Menschen nicht wissen ist, dass die Händler per Gesetz dazu verpflichtet sind, die alten Geräte grundsätzlich anzunehmen. Jedenfalls gilt das für große Händler, die eine Verkaufsfläche von über 400 m² Fläche ausweisen können.

Es spricht als nichts dagegen, den alten Trockner bei ebenso einem großen Händler abzuliefern. Es besteht dann aber auch die Pflicht, das neue Geräte dort zu kaufen. Tut man das nicht, muss der Händler das alte Gerät nicht annehmen.

Viele Menschen glauben, das sei ein nettes Entgegenkommen. Allerdings ist es für viele Händler sogar eine gesetzliche Verpflichtung, der sie nachkommen müssen und für die sie gar keine extra Gebühr verlangen dürfen.

Die Entsorgung dürfen sie nicht ablehnen. Aber sie können dennoch verlangen, dass der Kunde das Gerät zu ihnen bringt – Sie müssen es dort nicht abholen. Meist tun sie aber auch das, weil es ihnen möglich ist, könnten aber wiederum dafür eine Gebühr verlangen.

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