Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist eine Verwaltungsgemeinschaft, die im Namen der neun deutschen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten, des ZDFs und des Deutschlandradios einen festgelegten Rundfunkbeitrag einzieht. Diese Verwaltungsform löste die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) ab, die bis zum 31. Dezember 2012 die Rundfunkgebühren einzog.
Die GEZ wurde im Jahr 1973 von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio gegründet und begann ihre Arbeit am 1. Januar 1976. Bis dahin hatte die Reichs- und nach dem zweiten Weltkrieg dann die Bundespost die Aufgabe übernommen, diese Gebühren einzuziehen. Nach der Umstrukturierung des Beitrags wurde die GEZ in ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice umbenannt. Die gesamte Struktur der GEZ wurde 2012 aufgelöst und neu gestaltet, da sie nicht mehr der Realität entsprach.
Grund für diesen Beitrag ist das deutsche Finanzierungsmodell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ein ähnliches Finanzierungskonzept findet sich auch in Österreich (GIS), in Großbritannien (TV Licensing), in Schweden (Radiotjänst) und in der Schweiz (Billag).
Auch mit einer Satellitenschüssel muss jeder Haushalt in Deutschland den Rundfunkbeitrag entrichten. Dabei gilt seit 2018 die einfache Regel, dass pro Wohnung ein Betrag in Höhe von 17,98 pro Monat abgebucht wird. Damit ist jedes TV-Gerät, Radio oder Computer abgegolten.
Früher war es kein großes Problem, sich vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Dafür musste man ein Formular ausfüllen, mit dem man bestätigte, dass man kein elektronisches Gerät besitzt, was Radio- oder TV-Programme empfangen kann. Neue Teilnehmer wurden ausschließlich aufgrund einer freiwilligen Meldung erfasst. Dennoch schrieb die GEZ immer wieder Bewohner an.
Blieb eine Rückmeldung aus, so verschärfte sich der Ton der Briefe, sodass viele davon ausgingen, dass eine verspätete Rückmeldung zu einer Zwangsvollstreckung führen würde. Eigentlich gab es aber keine richtigen Außendienstmitarbeiter der GEZ. Dennoch engagierte die GEZ bis 2012 freiberufliche Kontrolleure, die ohne hoheitliche Befugnisse als Außendienstmitarbeiter Personen aufsuchten.
Wurde dann im Rahmen einer solchen Kontrolle ein Rundfunk- oder Fernsehgerät in der Wohnung entdeckt, so konnte dies zu sehr umfangreichen Schadensersatzklagen seitens der GEZ führen. Dabei werteten die Kontrolleure auch defekte Radios oder Fernseher als potentielle Geräte für einen Empfang. Die Kontrolleure erhielten für jedes entdeckte Gerät eine Erfolgsprovision.
In diesem Zusammenhang kaufte die GEZ Adressen von potentiellen Adresshändlern, um möglichst viele Personen aufzusuchen. Daher wurde oft der Umgang der GEZ mit Kundendaten kritisiert, der nicht immer im rechtlichen Rahmen ablief.
Nun muss sich jede volljährige Person beim Beitragsservice melden. Hat eine Person einer Wohnung die entsprechenden Gebühren gezahlt, so gilt diese für alle Bewohner dieser Wohnung, unabhängig von der Zahl der Bewohner oder der Geräte. Zweit- und Nebenwohnungen müssen aber angemeldet und anderweitig bezahlt werden.
Heute kann man nur vom Rundfunkbeitrag befreit werden, wenn ganz spezielle Umstände vorliegen. Drei Gruppen können mit einem gesonderten Formular um die Befreiung oder eine Ermäßigung von den Gebühren bitten.
- Empfänger staatlicher Sozialleistungen: Menschen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder eine Grundsicherung im Alter bekommen, können sich für diesen Zeitraum von der GEZ-Gebühr befreien lassen. Hierfür benötigt man eine spezielle Bescheinigung der entsprechenden Behörde, auf der die Dauer der Sozialleistung und weitere relevante Informationen vermerkt sind. Diese Bescheinigung wird zusammen mit dem korrekt ausgefüllten Formular direkt an die GEZ geschickt und verbleibt dort im Archiv.
- Empfänger von Ausbildungsförderung: Unter Empfänger einer Ausbildungsförderung versteht man Menschen, die BAföG, Ausbildungsgeld oder Berufsausbildungshilfe erhalten. Diese Personen können ebenfalls mit einem entsprechenden Formular und einer gültigen Bestätigung ihrer Ausbildungsförderung um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag bitten.
- Menschen mit Behinderung: Personen, die einen Schwerbehindertenausweis haben, in dem das Merkzeichen RF angegeben ist, können einen verminderten Beitrag beantragen. Auch hierfür gibt es wieder ein gesondertes Formular, dem die entsprechenden Nachweise beigefügt werden müssen.
So zahlen diese Personen den stark reduzierten Beitrag von 5,99 Euro. Taubblinde Menschen und Personen, die eine Blindenhilfe erhalten, können sich ganz von den Beiträgen befreien lassen, wenn entsprechende Nachweise erbracht werden.