Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, wichtige Fragen nicht mehr selbst beantworten zu können. Doch ist eine Patientenverfügung wirklich die Antwort auf dieses Problem? In der Praxis stellen sich die meisten Patientenverfügungen als unwirksam heraus. Wir sagen Ihnen, wie sie wirksam werden und auch, was für Alternativen es gibt. Schon mal über einen Werte-Brief nachgedacht? Weiterhin enthält unserer Ratgeber alle wichtigen Informationen zur Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sowie Links zu sämtlichen Formularen.
Patientenverfügung
Es gehört zum Recht auf Selbstbestimmung, dass ein Arzt sie erst dann behandeln darf, wenn Sie dem zustimmen. Wurden Sie schon einmal operiert, wissen Sie, dass Sie im Vorfeld eine Zustimmungserklärung unterschreiben müssen. Möchten Sie das Krankenhaus schneller verlassen, als Ärzte es für sinnvoll halten, müssen Sie dies ebenfalls schriftlich erklären. Dies gilt im Falle, dass Sie dazu in der Lage sind.
Ein Problem tritt dann auf, wenn Sie sich selbst nicht mehr äußern können. Für diesen Fall gibt es die Patientenverfügung. Sie ist Ihr schriftlich formulierter Wille an den behandelnden Arzt, welcher genau festlegt, welche Maßnahmen Sie wünschen oder ablehnen. Laut Gesetz muss sich der Arzt auch danach richten.
Dies hört sich einfach an. Ist es aber nicht. Besonders nicht in der Notfall-Medizin. Jemand möchte z. B. „nicht an Schläuchen hängen“. Ist damit schon der Schlauch des einfachen Glukose-Tropfes gemeint? Oder jemand möchte „nicht reanimiert“ werden. Meinte er damit wirklich, dass auch im Falle eines Herzinfarktes keine Reanimation möchte, obwohl die Chance groß ist, dass er danach sein Leben so normal und gesund wie vorher weiterführen kann?
Das Gesetzt schreibt vor festzustellen, „ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen“ (BGB § 1901a Patientenverfügung, gültig ab 22.07.2017). Kann der Arzt nicht mit Sicherheit sagen, dass Sie in Ihrer Patientenverfügung genau die Situation meinen, wird er sich nicht nach der Patientenverfügung richten. Und dies passiert laut Medizinern sehr häufig.
Wie garantiere ich die Wirksamkeit meiner Patientenverfügung?
Notfallmediziner Dr. Paul Brandenburg sagt beispielsweise gegenüber dem mdr: „Als Klinikarzt und als Notfallarzt habe ich einfach erlebt, was im Grunde alle Ärzte wissen: dass fast alle Patientenverfügungen unwirksam bleiben in der Praxis, weil sie medizinisch versagen.“
Das größte Problem sind ungenaue Formulierungen. Doch wie soll man als Nicht-Mediziner denn auch eine Antwort auf eine unendliche(!) Zahl von möglich eintretenden Fällen finden?
Die vom Bundesjustizministerium der Justiz eingesetzte Arbeitsgruppe „Patientenautonomie am Lebensende“ schreibt in ihrer „Formulierungshilfe Patientenverfügung“: „Weil es (…) eine Vielzahl von Regelungsalternativen gibt, für die jede und jeder individuell entscheidenmuss, ob und wie viel sie oder er im Vorhinein festlegen will, kann es kein für alle Menscheneinheitliches Formular geben.“ Die Expertengruppe verweist in ihrem Papier auch darauf hin, dass allein beim Zentrum für Medizinische Ethik, Bochum, über 180 verschiedene Muster für eine Patientenverfügung vorliegen.
Eine Patientenverfügung erfordert Fachkenntnis
Mit den Formulierungsvorschlägen der Muster sind viele Menschen bereits überfordert. Stimmen Sie einem Luftröhrenschnitt zu? Nun. Dazu müsste man zunächst einmal eine genaue Kenntnis davon haben. Warum würde ich persönlich dies wollen oder nicht wollen? Und wenn es dann wenigstens nur um den Luftröhrenschnitt ging. Künstliche Ernährung, Katheter, Dialyse, Organspende, Schmerztherapie, Koma … die Liste ist lang. Für eine wirksame Patientenverfügung benötigen Sie in allen Punkten zunächst einmal eine Meinung und diese muss dann noch deutlich für den Mediziner formuliert werden. Noch dazu sollten Sie immer auf dem neusten medizinischen Stand sein und Ihre Patientenverfügung laufend aktuell halten.
Professor Alfred Simon, Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees, Göttingen, sagt gegenüber der Hessisch/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) „Wenn die Verfügung (…) schon älter ist, können Zweifel aufkommen, ob die Verfügung noch aktuell ist. Daher würde ich vor allem für ältere Menschen empfehlen, die Verfügung jährlich zu aktualisieren.“ Als Erleichterung empfehlen Experten ansonsten einfach jedes Jahr die Verfügung mit neuem Datum zu unterschreiben.
Die Online Patientenverfügung von DIPAT
Laut Dr. Paul Brandenburg all ist dies machbar. Der Arzt hat das Online-Unternehmen DIPAT gegründet, bei welchem sich Kunden ihre Patientenverfügung online erstellen lassen können und diese dann auch jederzeit online abrufbar ist. Der Abruf-Code wird mit einem Sticker auf die Krankenkassenkarte aufgeklebt, sodass im Ernstfall nicht erst noch in Schubladen gesucht werden muss, sondern die Patientenverfügung direkt verfügbar ist.
Mit einer Reihe von Fragen mit Beispielen und Erklärungen sollen die Kunden ihre Wünsche genau formulieren, sodass sie in jedem Fall bindend für den Arzt werden. In der Muster-Patientenerklärung liest sich das z. B. so:
„Ich möchte prinzipiell wiederbelebt werden, außer (…) bei seit mindestens 10 Minuten bestehendem Kreislaufstillstand ohne gesicherte durchgehende Thoraxkompression (i.S. suffizienter HLW-/BLF-Maßnahmen).“
Das Portal informiert seine Kunden zudem immer über Neuerungen und erinnert die Kunden auch an ein Update, um immer aktuell zu bleiben. Der Service kostet 48 Euro im Jahr.
Zentralstelle Patientenverfügung
Neben der vorgestellten Online Patientenverfügung bei DIPAT kann man sein Dokument auch bei der Zentralstelle Patientenverfügung erstellen und hinterlegen lassen. Die Zentralstelle wird vom Humanistischen Verband Deutschlands (HVD) geführt, welcher für die Selbstbestimmung eintritt und sich, wie er es auf seiner Webseite selbst formuliert „gegen Bevormundung jeder Art, sei sie politisch-ideologisch, paternalistisch oder religiös“ wendet.
Der Verband betreibt bundesweit kostenfreie Beratungsstellen und bietet zwei Arten von Patientenverfügungen an: Eine Standard-Patientenverfügung zum Preis von 36 Euro und eine Optimale Patientenverfügung für 140 Euro, bzw. 200 Euro für Paare. Bei der Optimalen Patientenverfügung werden u.a. auch die Wertevorstellungen der Person mit einbezogen.
Wer seine Patientenverfügung selbst erstellen will, dem wird ein Beratungsgespräch beim Hausarzt empfohlen. Am besten geht man in ein solches Gespräch schon vorbereitet und vielleicht sogar schon mit einem vorgefertigten Formular. Ihr Arzt kann Sie über die einzelnen Punkte aufklären und ebenfalls als Kontaktperson auf der Patientenverfügung hinterlegt werden. Am besten bekommt er eine Ausführung der Patientenverfügung für Ihre Krankenakte.
- INFO
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Falls Sie an dieser Stelle immer noch Fragen haben, ob eine Patientenverfügung überhaupt das Richtige für Sie ist, haben wir hier einen kleinen Test erstellt, der Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen soll:
Kommt eine Patientenverfügung für mich in Frage? Machen Sie den Selbsttest!
1. Wenn ich krank bin …
1. Wenn ich krank bin …
a.) …gehe ich zum Arzt und nehme im Anschluss die Medizin, die mir verschrieben wurde.
b.) …informiere ich mich vor dem Arztbesuch schon mal im Internet, um geeignete Fragen stellen zu können.
c.) …helfe ich mir überwiegend mit Hausmitteln. Ärzte und Pharmaindustrie sind ohnehin nicht an einer ganzheitlichen Heilung interessiert!
2. Sie sollen eine künstliche Herzklappe bekommen. Der Arzt sagt Ihnen, sie hätten die Wahl zwischen A und B. Er empfiehlt Ihnen für Ihre Situation allerdings B. Sie …
2. Sie sollen eine künstliche Herzklappe bekommen. Der Arzt sagt Ihnen, sie hätten die Wahl zwischen A und B. Er empfiehlt Ihnen für Ihre Situation allerdings B. Sie …
a.) …wählen B. Die Meinung eines Herz-Chirurgen der sie persönlich untersucht hat ist Ihnen tausendmal lieber, als irgendwelche Empfehlungen aus dem Internet, die vielleicht auf Sie gar nicht zutreffen.
b.) …wollen dies gründlich abwägen und recherchieren. Vielleicht hat Ihnen der Arzt ja auch absichtlich das teurere empfohlen.
c.) …lassen sich nicht operieren! Und Sie ärgern sich jetzt noch über Ihre Familie, die Sie überhaupt ins Krankenhaus genötigt hat!
3. Das Älterwerden ist für mich …
3. Das Älterwerden ist für mich …
a.) …nicht immer leicht. Aber was soll man machen.
b.) Ich kann es genießen, weil ich unabhängig bin und sinnvolle Aufgaben mich erfüllen.
c.) …ein natürlicher Prozess, um den man nicht zu viel Aufheben machen sollte.
ERGEBNIS:
ERGEBNIS:
Was gehört in eine Patientenverfügung?
Wollen Sie eine Patientenverfügung selbst verfassen, lässt Ihnen der Gesetzesgeber freie Hand darin. Es gilt sogar das mündliche Wort, doch ist ein Schriftstück natürlich in der Praxis besser umsetzbar. Es kann auch handschriftlich verfasst sein. Wichtig sind Ihr Name, das Datum und die Unterschrift. Sie sollten außerdem vermerken, dass Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte sind und sich dies gegebenenfalls noch zusätzlich bestätigen lassen. Laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband kann dies auch ein Familienmitglied oder Freund schriftlich auf dem Papier vermerken.
Muster-Patientenverfügung
Das Bundesamt für Justiz empfiehlt folgenden Aufbau, welcher auch von Bundesärztekammern verlinkt wird:
Meine Muster Patientenverfügung
- Eingangsformel: Ich, Max Muster, geboren am, wohnend in, bestimme für den Fall, dass ich meinen Willen nicht mehr selbst bilden oder äußern kann
- für folgende Situationen (….)
- folgende medizinische/pflegerische Maßnahmen durchzuführen/ zu unterlassen (dies sollte so genau wie möglich formuliert sein)
- Wünsche zum Ort (möglichst zu Hause, Krankenhaus, Hospiz etc.)
- Wünsche zum Beistand (bestimmte Personen oder religiöse Vertreter)
- Aussagen zur Verbindlichkeit
- Verweis auf Betreuungs-Verfügung, Vorsorgevollmacht
- Verweis auf Anhang (Wertvorstellungen)
- Anweisungen und Wünsche bzgl. Organspende
- Schlussformel: In den von mir geäußerten Wünschen oder Ablehnungen verzichte ich ausdrücklich auf weitere Aufklärung durch den Arzt.
- Schlussbemerkung:
- Mir ist bekannt, dass ich die Patientenverfügung jederzeit ändern oder widerrufen kann.
- Ich bin mir der Konsequenzen meiner Bestimmungen bewusst.
- Ich habe die Patientenverfügung in eigener Verantwortung mit freiem Willen verfasst.
- Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte.
Unter folgendem Link, können Sie ein bereits vorgefertigtes Muster eines Patientenverfügung sehen. Dieses kommt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.
Textbausteine für eine Patientenverfügung vom Bundesamt für Justiz als PDF-Dokument
Auch die Ärztekammer des Saarlandes bietet das Muster einer Patientenverfügung.
Patientenverfügung und Organspende
Ein Punkt auf den immer wieder aufmerksam gemacht wird, ist, dass ein Widerspruch entstehen kann, wenn Patienten einerseits lebensverlängernde Maßnahmen ablehnen, andererseits aber Organspende zustimmen. Denn für die Entnahme von Lebend-Organen sind lebensverlängernde Maßnahmen zwingend notwendig.
Wenn Sie diese beiden Punkte in Einklang bringen wollen, können Sie eine Formulierung wie: „Ich stimme lebensverlängernden Maßnahmen nur für den Zweck und die Dauer einer Organspende zu“ verwenden.
Im Punkt Organspende können Sie außerdem nicht nur ausführen, ob Sie selbst als Spender zur Verfügung stehen, sondern auch, ob Sie sich selbst Organspenden wünschen.
Wertvorstellungen: die wichtigste Anlage für Patientenverfügung, Betreuungs-Verfügung und Vorsorgevollmacht
Auch wenn Sie keine Patientenverfügung haben, oder Ihre Patientenverfügung im aktuellen Fall nicht greifen kann, sollen die Ärzte und ihr Betreuer nicht einfach nach Gutdünken mit Ihnen verfahren. Die Handelnden sollen sich stattdessen Mühe geben, so zu handeln wie Sie es gewollt hätten.
So heißt es im BGB § 1901a Patientenverfügung (Stand: 22.07.2017):
(2) Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten.
Es wird also explizit gewünscht, dass ihre Wertvorstellungen ermittelt werden. Dies gelingt am besten und ist gegenüber Gerichten und Ärzten auch am besten zu vertreten, wenn Sie einen Werte-Brief verfassen.
Der Werte-Brief muss aber nicht nur bei medizinischen Maßnahmen greifen, sondern kann auch im Falle von beispielsweise Demenz ein Brief an Ihren Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigten sein, damit er besser weiß, wie er mit Ihnen umgehen soll.
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Überlegungshilfen für einen Werte-Brief
Religiöse Anschauungen
Sie sind bereits dabei, sich mit den wichtigen Fragen zu Leben und Tod zu befassen. Denken Sie dabei auch über den Tod hinaus. Woran glaube ich? Was ist meine Überzeugung? Was ist meine Hoffnung? Wenn es um Religion geht, hilft es, wenn Sie Ihre Religions-Auffassung etwas genauer ausführen, als nur: „christlich, katholisch“ oder „islamisch, sunnitisch“. Denn wie Sie es sicherlich auch selbst wissen, können selbst innerhalb einer Familie mit der gleichen Konfession, in der die Familienmitglieder sogar das gleiche Gotteshaus besuchen, ganz unterschiedliche Meinungen über wesentliche Fragen bestehen.
Um bei der Medizin zu bleiben, so sagte beispielsweise Papst Franziskus im November 2017, dass todkranken Menschen auch auf medizinische Mittel verzichten könnten und man „nicht um jeden Preis“ um eine Lebensverlängerung kämpfen müsse. Doch gibt es auch viele Katholiken, die dieser Meinung nicht folgen und im Gegenteil die „Heiligkeit des Lebens“ an erster Stelle sehen.
Es ist darum zu empfehlen, dass Sie aufführen, welchen Religions-Gelehrten Sie folgen und neben bekannten Autoritäten, deren Aussagen man vielleicht im Internet recherchieren könnte, auch lokale Ansprechpartner in Ihrem Werte-Brief nennen, mit denen Ihre Angehörigen sich vielleicht bei schwierigen Fragen besprechen können. (Ein bestimmtes Mitglied Ihrer Gemeinde beispielsweise oder auch ein Kontakt aus einem sozialen Netzwerk, welches man anschreiben kann). Fügen Sie am besten die Kontaktdaten der Personen bei.
Vielleicht gibt es auch Dinge die Sie vor Ihrem Tod noch „ins Reine“ bringen möchten oder Dinge die Sie meinen versäumt zu haben und hoffen, dass Ihre Angehörigen dies für Sie erledigen können.
Wichtig ist auch, ob Sie der Auffassung sind, das manche Dinge für Sie über den Tod hinaus weitreichende Konsequenzen haben. Ob Sie z.B. einer „Letzten Beichte“ bedürfen oder man Ihnen helfen soll, als letzte Worte ihr Glaubensbekenntnis zu sprechen.
Es kann auch sein, dass Sie bestimmte medizinische Maßnahmen als Sünde einstufen. So legen die Zeugen Jehovas die biblische Anordnung kein Blut zu sich zu nehmen (zu essen), welche an mehreren Stellen u.a. im Buch Mose vorkommt, so aus, dass Bluttransfusionen in jedem Fall verboten sind. Wie viele Gerichtsfälle gezeigt haben, nehmen viele Zeugen Jehovas dies sehr wichtig, sodass sie deutlich formuliert sagen würden: „lieber tot, als dass ich den Zorn Gottes auf mich ziehe“.
Wenn Sie meinen, an der Schwelle zu Ihrem Schöpfer zu stehen, sind solche Überlegungen natürlich von großer Bedeutung und sollten schriftlich erklärt werden.
Ein weiter Punkt können religiöse Texte sein, die Sie gerne vorgelesen bekommen möchten, oder die man für Sie als Audio in gewissen Abständen abspielen soll.
Wie wichtig ist Ihnen Selbstbestimmung?
Es kann hilfreich sein, wenn Sie sich z. B. in Ihrem Umfeld umhören, welche Probleme und Fragestellungen bei der Pflege aufgekommen sind.
Was denken Sie z. B. darüber, wenn ein pflegebedürftiger Mann trotz eindringlicher Warnung der Ärzte das Rauchen nicht aufgeben möchte? Oder wenn eine demente Dame keine andere Nahrung als Plätzchen essen will? Würden Sie sich in diesem Fall für sich selbst wünschen, dass man Ihnen auch einen „ungesunden Willen“ zugesteht?
Finden Sie die Vorstellung auch tagsüber in Ihrem Pyjama zu lümmeln gemütlich, oder ist dies ein Alptraum und Sie wünschen sich, auch im Alter noch korrekt gekleidet zu sein? Sie können sich z.B. wünschen, dass von Ihrem Geld regelmäßig Ihre Garderobe neu ausgestattet wird. (Vielleicht haben Sie hierfür auch eine besondere Boutique, ein Mode-Vorbild oder einen bestimmten Stiel, den Sie als Hilfestellung nennen können).
Was verstehen Sie unter Würde?
Wenn es um Patientenverfügungen und Sterbehilfe geht, steht das Wort „Menschenwürde“ immer wieder im Raum. Was verstehen darunter? Wie stellen Sie sich einen würdigen Umgang mit Ihnen vor? Was erachten Sie als unwürdig und was für Beispiele sind Ihnen vielleicht bekannt, die Ihnen Angst machen und die Sie für sich nicht möchten? Schreiben Sie darum auf, was Ihnen wichtig ist.
Wo möchten Sie wohnen?
Eine wichtige Frage ist die Frage danach, ob Sie zu Hause gepflegt werden möchten, oder in einem Heim. Und welche Wünsche haben Sie diesbezüglich?
Was sind Ihre Gewohnheiten?
Wenn Ihr langjähriger Ehepartner die Pflege für Sie übernimmt, wird er oder sie wahrscheinlich schon wissen, wie Sie Ihren Kaffee mögen, welchem Radiosender Sie gerne zuhören und ob Sie am liebsten an der frischen Luft sitzen und nachts nur bei offenem Fenster schlafen können. Schon ihre eigenen Kinder werden Ihre Gewohnheiten und Vorlieben viele alltägliche Dinge betreffend gar nicht kennen.
Eine Verfügung für Haustiere
Ein Haustier ist für viele Menschen ein wichtiger Begleiter in Ihrem Leben und sie wollen sich nicht von ihnen trennen. Dies muss man auch nicht unbedingt. Neben Kleintieren wie Fischen oder Vögeln, die eigentlich immer erlaubt sind, bietet das Magazin Ein Herz für Tiere auf seiner Webseite eine Datenbank von Altersheimen, in denen auch Haustiere erlaubt sind.
Doch wenn Sie selbst gepflegt werden müssen, können Sie sich natürlich nicht mehr um Ihre Tiere kümmern. Darum können Sie zu diesem Zeitpunkt auch Wünsche darüber äußern, was mit Ihren Tieren geschehen soll.
Wie möchten Sie sterben?
Eine Formulierung wie „ohne Schmerzen“ müssen Sie nicht extra zu Papier bringen. In diesem Fall können Sie insoweit beruhigt sein, dass man immer versuchen wird, Schmerzen zu lindern. In der Patientenverfügung oder auch Ihrem Werte-Brief können Sie allerdings festlegen, wie Ihre Einstellung zu bewusstseinsbeeinträchtigenden Schmerzmitteln ist.
Wichtig ist die Frage nach einer Verlegung ins Krankenhaus. Wenn Sie zu Hause oder in einem Heim sind, wird man Sie bei einer Verschlechterung Ihres Gesundheitszustands in ein Krankenhaus bringen. Falls Sie das nicht möchten, auch unter Inkaufnahme, dass Sie dann medizinisch nicht so gut versorgt werden können und vielleicht sterben, müssen Sie das in der Patientenverfügung ausführlich so schreiben. Eine nochmalige Erwähnung in der Ausführung zu Ihren persönlichen Werten wird diesem Punkt noch einmal extra Gewicht verleihen.
Ein Standardpunkt bereits in der Patientenverfügung ist der über den Beistand im Sterbeprozess. Schreiben Sie auf welche Familienmitglieder oder religiösen Beistand Sie sich wünschen oder/ und Ihnen vielleicht besondere religiöse oder weltanschauliche Texte vorgelesen/ vorgespielt werden sollen.
Sie können weiterhin um alles bitten, was Ihnen wichtig ist: dass um Sie herum nicht laut geweint werden soll, das Kerzen brennen, das von ihrem Geld gespendet wird, dass Sie ein ordentliches Hemd und eine Krawatte bekommen … schreiben Sie, was Sie wüschen. Spielen Sie ruhig ihre „Todes-Karte“ aus. Doch bedenken Sie auch, dass sich vielleicht nicht alle Wünsche erfüllen lassen.
Fazit
In der aktuellen Diskussion über Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgerecht gewinnt die Ausformulierung der Werte in einem Werte-Brief immer mehr Bedeutung, da die Erfahrung vieler Betreuer gezeigt hat, dass Ihnen dies sehr hilft, bei dem Gefühl „in Ihrem Sinne“ zu entscheiden. Wir haben diesem Punkt darum mehr Aufmerksamkeit gewidmet, als Sie das vielleicht aus anderen Ratgebern her kennen und hoffen, dass wir Ihnen dadurch einige Anregungen geben konnten. Wir empfehlen Ihnen einen Mix aus allgemeinen religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen sowie ganz konkret geäußerten Wünschen.
Vorsorgevollmacht
Ihre Angehörigen können nicht automatisch für Sie entscheiden
Viele Menschen denken, wenn Ihnen ein Unfall geschieht und man nicht mehr bei Bewusstsein ist, würden einen automatisch der Ehepartner oder die nächsten Angehörigen vertreten. Dies ist allerdings falsch. In Deutschland hat man ab dem 18. Lebensjahr keinen gesetzlichen Vertreter mehr und ist für sich selbst verantwortlich. Das heißt, dass Ärzte Ihren Angehörigen noch nicht einmal eine umfassende Auskunft über Ihren Gesundheitszustand geben dürfen, geschweige denn, dass Ihre Angehörigen einfach medizinische Maßnahmen verneinen könnten, selbst wenn sie in Ihrer Patientenverfügung stehen.
Die rechtlich dafür vorgesehene Person ist nämlich allein derjenige, der entweder eine Vollmacht von Ihnen in den Händen hält, oder – im Fall, dass Sie keine Vorsorgevollmacht erteilt haben – der vom Gericht eingesetzte Betreuer. Und falls Sie auch keine Betreuungsverfügung haben, wird das Gericht denjenigen einsetzen, der in den Augen des Gerichts „am geeignetsten“ ist. Vielleicht ist Ihr Ehepartner schon zu alt oder Sie erleiden (Gott behüte) einen gemeinsamen Unfall. Ihre Kinder beginnen dann (was Sie gar nicht erwartet hätten) vor Gericht furchtbar zu streiten und können sich überhaupt nicht darüber einigen, wer von ihnen die Betreuung nun wahrnehmen soll; Ihre Schwester lebt im Ausland und somit sieht das Gericht keinen geeigneteren Betreuer, als einen Berufsbetreuer, den Sie gar nicht kennen und der Sie gar nicht kennt und Sie auch erst dann zum ersten Mal sieht, wenn Sie schon gar nicht mehr ansprechbar sind.
Eine Vorsorgevollmacht wird darum dringend empfohlen.
Welche Punkte umfasst eine Vorsorgevollmacht
- Die Vorsorgevollmacht ist insbesondere dafür gedacht, dass Ihre gesundheitlichen und geistlichen Interessen im Ernstfall von einer Vertrauensperson für Sie wahrgenommen werden und nicht von einem gerichtlich bestellten Betreuer. Sie umfasst insbesondere folgende Befugnisse:
- Vertretung gegenüber Ärzten: Entscheidungen über medizinische Maßnahmen von der Medikamentenvergabe bis zur Abschaltung lebenserhaltender Geräte (Hierbei soll der Bevollmächtigte in Ihrem Sinne entscheiden und muss sich nach Ihrer Patientenverfügung richten, wenn es eine gibt.)
- Verwaltung von Vermögen: Der Bevollmächtige bekommt Zugriff auf Ihre Konten, kann Immobilien verkaufen oder erwerben, Verträge und Versicherungen kündigen oder abschließen etc. (Wenn Sie in diesem Fall eine Einschränkung wünschen, lassen Sie sich von einem Fachmann beraten.)
- Einweisung in ein Heim: Der Bevollmächtigte kann darüber entscheiden, ob Sie zu Hause gepflegt werden oder in ein Heim oder Hospiz kommen und in welches. Dies macht natürlich Sinn, da Sie nicht voraussagen können, welcher Art von Schicksalsschlag eintreten kann, der dafür sorgt, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Daher wissen Sie auch nicht, welches Heim dann am besten passen wird.
- Vertretung vor Gericht und Behörden
- Wer wird bevollmächtigt? Es muss natürlich eine Person sein, zu der Sie großes Vertrauen haben und die auch bereit ist, die Aufgabe als Bevollmächtigter wahrzunehmen. Sie können auch mehrere Personen bestimmen. Also beispielsweise zunächst den Ehepartner und dann eines Ihrer Kinder als Vertreter.
Sie können auch alle Ihre Kinder einsetzen, aber der ARD Ratgeber Recht aus Karlsruheempfiehlt dies nicht, da sich die Kinder dann einigen müssen und es bei Streit zu Verzögerungen oder Stillstand kommen kann. Sie können allerdings auch die Vollmacht aufteilen und z.B. bestimmen, dass Ihre Tochter die Finanzen verwalten soll und der Sohn bzgl. Heimunterkunft entscheiden soll. Ebenfalls ist möglich, dass die Person, die die Vollmacht bekommt, bei bestimmten Entscheidungen (z.B. Verkauf des Hauses) nur mit einer anderen Person zusammen entscheiden darf. Noch eine Option ist es mehrere Einzelvollmachten auszustellen. Wir empfehlen diesen Punkt genau mit einem Fachmann zu besprechen.
Wichtige Fragen zur Vorsorgevollmacht
Ab wann wird die Vorsorgevollmacht gültig?
Dies ist ein wichtiger Punkt. Die Vorsorgevollmacht wird SOFORT gültig. Und zwar direkt mit dem Zeitpunkt, indem Sie sie ausstellen. Natürlich möchten Sie, dass diese Vollmacht erst dann zum Einsatz kommt, wenn Sie selbst nicht mehr Herr Ihrer Sinne sind, doch ist eine Formulierung wie „erst zum Zeitpunkt, wenn ich selbst nicht mehr handlungsfähig bin“ in der Praxis untauglich, da der Besitzer mit Ihrer Vollmacht dann nicht sofort reagieren kann, sondern erst durch ein aufwändiges Verfahren Ihre Unzurechnungsfähigkeit nachweisen muss. Somit hat er mit einer solchen Formulierung gar keine wirkliche Vollmacht in der Hand.
Sie können sich dadurch schützen, indem Sie den Bevollmächtigen zwar davon unterrichten, dass es eine Vorsorgevollmacht auf seinen Namen gibt, ihm diese aber nicht aushändigen, sondern zu Hause aufbewahren. Denn zum Handeln braucht der Bevollmächtigte die Vollmacht im Original. Er oder sie muss natürlich wissen, wo die Vollmacht zu finden ist. Sie können ein Original auch beim Notar hinterlegen und im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen.
Es ist in diesem Fall allerdings möglich, dass Ihr Bevollmächtigter in einem Notfall nicht schnell genug an das Original herankommt. Wenn Sie ihm bereits eine Kopie aushändigen, bleibt zu hoffen, dass die Person immerhin glaubhaft machen kann, dass Sie in Kürze in Besitz der Vollmacht sein wird, was vielleicht schon eine Hilfe ist. Handlungsfähig ist Ihr Vertreter jedoch nur, wenn er oder sie im Besitz des Originals ist.
Benötige ich eine extra Bankenvollmacht?
Viele Menschen berichten, dass Banken eine Vorsorgevollmacht nicht so einfach akzeptieren. Diese Erfahrungen bestätigt auch die Bundeszentrale der Justiz und für Verbraucherschutz. Damit wollen die Banken natürlich Sie und Ihr Vermögen schützen. Banken wollen am liebsten, dass man eine eigene Bankvollmacht erteilt. Das Problem: auch die Bankvollmacht ist SOFORT gültig. Das ARD Magazin Ratgeber Recht aus Karlsruhe empfiehlt darum lieber mit der Vorsorgevollmacht zur Bank zu gehen und diese um eine schriftliche Bestätigung zu bitten, dass sie diese akzeptieren werden. (Die Vorsorgevollmacht ist zwar auch schon gültig, aber Sie müssen wissen, wie Sie sich in diesem Fall am sichersten fühlen. Gegebenenfalls lassen Sie sich individuell beraten.)
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Muster Bankvollmacht
Formular Konto und Depot-Vollmacht der Bundeszentrale der Justiz und für Verbraucherschutz
Kann ich eine Vorsorgevollmacht später noch verändern oder widerrufen?
Ja. Solange Sie geschäftsfähig sind, können Sie eine von Ihnen erteilte Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen oder verändern. Das widerrufene Dokument sollten Sie unbedingt vernichten.
Muss ein Notar die Vorsorgevollmacht aufsetzen?
Nein. Sie können eine Vollmacht auch völlig selbständig aufsetzen und unterscheiben. Sie können eine selbsterstellte Vorsorgevollmacht auch von einer Betreuungsbehörde für eine geringe Gebühr von etwa 10 Euro beglaubigen lassen oder ihr dadurch Gewicht verleihen, dass Sie diese noch von Ihrer Bank und Ihrem Hausarzt bestätigen lassen. So sparen Sie die Kosten für einen Notar. Sie benötigen weder einen Anwalt noch den Berater einer Beratungsstelle noch sonst jemanden.
Doch fühlen sich viele Menschen einfach sicherer, wenn sie bei einer so wichtigen und weitreichenden Entscheidung, welche viele Jahre des Lebens betreffen kann ein paar Euros mehr in die Hand nehmen, anstatt dass sie bei einem Internet-Formular vielleicht eine Frage nicht richtig verstanden haben und etwas ankreuzen, das überhaupt nicht in Ihrem Sinne ist. Zudem kann es ohne Notar schwierig werden, wenn mit der Vorsorgevollmacht Immobilien verkauft werden müssen.
Muster Vorsorgevollmacht
Wie im vorherigen Punkt aufgeführt, sollte ein so wichtiges Dokument wie eine Vorsorgevollmacht besser zusammen mit einem Fachmann oder einer Fachfrau erstellt werden, doch können Sie am Formular Vorsorgevollmacht von Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bereits sehen, wie eine Vorsorgevollmacht aussehen kann und welche Punkte sie behandelt.
Betreuungsverfügung
Unabhängig davon, ob Sie eine Patientenverfügung haben oder nicht, tritt im Falle, dass eigenverantwortliches Handeln nicht mehr möglich ist, ein Betreuer für Sie ein. Dieser Betreuer ist nicht, wie man es dem Wort nach vermuten könnte, jemand der sie bei der Bewältigung des Alltags betreut, sondern in erster Linie jemand, der Rechtsangelegenheiten in Ihrem Namen erwirkt. Es geht also nicht um eine soziale Betreuung, sondern um eine rechtliche Betreuung. In dem bereits oben zitierten Gesetzesauszug heißt es:
Bürgerliches Gesetzbuch § 1901a Patientenverfügung (Stand: 22.07.2017)
- Hat ein einwilligungsfähiger Volljähriger für den Fall seiner Einwilligungsunfähigkeit schriftlich festgelegt, ob er in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen seines Gesundheitszustands, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe einwilligt oder sie untersagt (Patientenverfügung), prüft der Betreuer, ob diese Festlegungen auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen. Eine Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
- Liegt keine Patientenverfügung vor oder treffen die Festlegungen einer Patientenverfügung nicht auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zu, hat der Betreuer die Behandlungswünsche oder den mutmaßlichen Willen des Betreuten festzustellen und auf dieser Grundlage zu entscheiden, ob er in eine ärztliche Maßnahme nach Absatz 1 einwilligt oder sie untersagt. Der mutmaßliche Wille ist aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu ermitteln. Zu berücksichtigen sind insbesondere frühere mündliche oder schriftliche Äußerungen, ethische oder religiöse Überzeugungen und sonstige persönliche Wertvorstellungen des Betreuten.
- INFO
Wenn Sie nicht für sich selbst sprechen können, spricht Ihr Betreuer für Sie. Dieser Betreuer wird vom Gericht bestellt. Das Gericht kann auch einen ehrenamtlichen- oder Berufsbetreuer bestellen, der Sie nicht kennt.
Mit einer Betreuungsverfügung können Sie dem Gericht sagen, wen Sie sich als Betreuer wünschen oder explizit NICHT wünschen und das Gericht muss diesem Wunsch auch folgen, es sei denn, das Gericht befindet die von Ihnen gewählte Person für ungeeignet.
Wann kann das Gericht meinen gewählten Betreuer ablehnen?
Der von Ihnen gewählte Betreuer wird nur dann nicht eingesetzt, wenn für das Gericht klar ersichtlich ist, dass die Person nicht geeignet ist. Beispiele können sein, dass der von Ihnen gewünschte Betreuer mittlerweile selbst in Betreuung ist oder erwiesener Weise suchtkrank ist etc.
Worum kümmert sich der rechtliche Betreuer?
Der vom Gericht eingesetzte rechtliche Betreuer darf nicht nach seinem eigenen Empfinden entscheiden, sondern ist dafür da, das aller Möglichkeit nach das umgesetzt wird, was Sie laut Ihrer Patientenverfügung oder Ihrem Werte-Brief oder früheren Aussagen nach wollen.
Ein Betreuer kümmert sich
- darum, welche medizinischen Maßnahmen durchgeführt/ nicht durchgeführt werden sollen
- um Ihre Wohnsituation (Bspw. Einweisung ins Heim)
- Bereitstellung von Pflegedienstleistungen
- Finanzielle Angelegenheiten (Bei höheren Beträgen erfolgt eine Kontrolle durchs Gericht)
- Erfüllung von Sonderwünschen (z. B., dass Ihre Enkelkinder zu Festtagen einen Geldbetrag von Ihrem Konto überwiesen bekommen oder ihnen in bestimmter Höhe ein Geschenk gekauft wird)
- INFO
Was ist der Unterschied zwischen einer Betreuungsverfügung und einer Vorsorgevollmacht?
Experten empfehlen in der Regel immer die Vorsorgevollmacht, weil Sie die Einschaltung des Gerichts verhindert. Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht ausgestellt haben, benötigen Sie keine Betreuungsverfügung mehr. Viele Rechtsexperten wie Professor Dr. Volker Thieler sagen jedoch, dass man zusätzlich zur Vorsorgevollmacht noch eine Betreuungsverfügung ausstellen sollte, da es im Rechtsbetrieb immer passieren könnte, dass die Vorsorgevollmacht aus irgendeinem Grund nicht greife oder unwirksam sei, weshalb man dann sozusagen noch eine Alternative „im Ärmel“ hat.
Der Unterschied ist, dass der Betreuer vom Gericht bestellt wird und auch in einem gewissen Rahmen kontrolliert wird. Laut Rechtsanwalt Prof. Dr. Thieler sind die Gerichte allerdings teilweise so überlastet, dass sie sicherlich nicht jede Geldsumme überprüfen könnten, doch bevor das eigene Haus verkauft würde, würde ein Gericht schon zu Rate gezogen werden müssen. In seinem YouTube-Video formuliert er es so: „Die Gefahr, die bei der Vorsorgevollmacht besteht, dass mein Vermögen schon zu Lebzeiten verschwindet, sehe ich bei der Betreuungsverfügung als geringer an“.
Ein weiterer Unterschied ist laut dem Webportal MyHandycap.de, das beispielsweise Demenzkranke die nicht mehr geschäftsfähig sind, zwar keine Vorsorgevollmacht mehr ausstellen können, aber immer noch eine Betreuungsverfügung. Sie müssen dafür allerdings ihren Willen noch klar äußern können (Einsichtsfähigkeit besitzen).
Für wen eignet sich eine Betreuungsverfügung?
Eine Betreuungsverfügung kann eigentlich aus zwei Gründen für Sie infrage kommen:
- Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht, damit Sie auch wirklich sicher gehen können, dass die Person für Sie eingesetzt wird, der Sie vertrauen
- Für Menschen die keine geeignete Person haben, die sie als Bevollmächtigten einsetzen wollen, aber den Berufsbetreuer Ihrer Wahl wünschen
Rechtsanwalt Prof. Dr. Thieler sagt, in seine Kanzlei kämen viele Leute, die einfach niemanden hätten, der für die Aufgabe als Bevollmächtigter geeignet wäre. Laut dem Professor ist dies kein Problem, denn es gebe sehr viele ganz wunderbare Berufsbetreuer, die hervorragende Arbeit leisten würden. Man solle sich seinen Betreuer aber unbedingt selbst aussuchen und vorher kennen lernen, damit man eine Person findet, die auch zu einem passt und man auch im Vorfeld über die Betreuungswünsche sprechen kann. Sehr wichtig findet der Rechtsexperte außerdem, dass der dann gewählte Betreuer „ordentlich“ bezahlt wird, über den vorgegebenen Mindestsatz hinaus.
INFO
Einen Berufsbetreuer können Sie unter anderem auf der Webseite des Bundesverband der Berufsbetreuer/innen finden. Wenn Sie Keinen haben, dem Sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen möchten, empfiehlt es sich, sich schon frühzeitig um einen professionellen Betreuer zu kümmern, der zu Ihnen passt und Sie ebenfalls kennen lernen kann. Den Berufsbetreuer können Sie dann in Ihre Betreuungsverfügung eintragen, sodass Sie vom Gericht nicht irgendeinen Betreuer bekommen, sondern den, den Sie möchten.
Muster Betreuungsverfügung
Unter diesem Link finden Sie eine Muster Betreuungsverfügung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz
Muster Betreuungsverfügung der Malteser
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Redakteurin: Laura Farag | E-Mail: [email protected]