Zunächst klingt es sehr amtlich und auch recht trocken: „Leitfaden zur Bewilligung rückengerechter Alltagshilfen durch Träger der gesetzlichen Sozialversicherung“ oder auch „Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Arbeitsplatzausstattung)“.
Doch es ist eigentlich sehr einfach: Um einen Arbeitsplatz zu erhalten, können ergonomische Hilfen wie ein orthopädischer Bürostuhl als so genannte „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ durch die Rentenversicherung gefördert werden. Das Ziel dabei ist, die dauerhafte Erwerbstätigkeit oder auch die Eingliederung einer Person in das Arbeitsleben zu sichern.
Allerdings sind die Fördersummen seit dem 1. Januar 2007 deutlich gesunken. Immer öfter sind Arbeitnehmer und vor allem auch Arbeitgeber gefordert, schon von vornherein Maßnahmen zur Schaffung rückengerechter Arbeitsplätze zu schaffen. Dennoch ist es natürlich auch immer möglich, einen Antrag auf Förderung zu stellen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wer kann einen Antrag auf Zuschuss für einen Bürostuhl stellen?
Grundsätzlich können folgende Personen einen Antrag auf Zuschuss für einen orthopädischen Bürostuhl bei der Rentenversicherung stellen:
- Versicherte, welche wiederholt aufgrund von chronischen Nacken- und Rückenbeschwerden arbeitsunfähig sind
- Versicherte, welche eine Bandscheibenoperation und/oder eine Reha-Maßnahme erfolgreich hinter sich gebracht haben
- Versicherte, für welche ein orthopädischer Bürostuhl notwendig ist, um die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit aufrecht zu erhalten
- Versicherte, bei denen eine Einschränkung und/oder Behinderung ausgeglichen werden soll
Wo kann der Antrag auf Bezuschussung gestellt werden und was wird hierfür benötigt?
Bei Bestehen einer 15jährigen versicherungspflichtigen Beschäftigung oder aber bei 5jähriger versicherungspflichtiger Beschäftigung und Heilverfahren mit anschließender Kur beziehungsweise bei anstehender Rente wird der Antrag auf Zuschuss für einen orthopädischen Bürostuhl beim zuständigen Rentenversicherungsträger gestellt. Ist der Bürostuhl aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig, ist die jeweilige Berufsgenossenschaft zuständig.
Für den Antrag werden folgende Dokumente benötigt:
- ärztliches Attest eines Facharztes (Orthopäde) oder Entlassungsbericht der Rehaklinik
- ausführliche Beschreibung der Tätigkeit
- Kostenvoranschlag für einen orthopädischen Bürostuhl von einem qualifizierten Fachhändler
- Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation und Zusatzfragebogen (vom Rentenversicherungsträger
Bevor über den Antrag entschieden wird, wird dieser vom Rentenversicherungsträger an den Medizinischen Dienst weitergeleitet, welcher über eine Genehmigung oder Ablehnung entscheidet.
Die Höhe des Zuschusses für einen orthopädischen Bürostuhl liegt aktuell bei bis zu 435 EUR inklusive Mehrwertsteuer. Der Antrag für den Zuschuss kann direkt auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter geladen werden.
Der Bescheid für den Zuschuss zum Bürostuhl ist positiv – Was ist zu tun?
Wenn der Bescheid des Medizinischen Dienstes positiv ausfällt, kann der Bürostuhl gemäß Angebot gekauft werden. Die Rechnung ist dann bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen, welche die Erstattung zum bestätigten Maximalbetrag vornimmt.
Sofern der orthopädische Bürostuhl teurer als die Erstattung ist, muss der Arbeitgeber den Differenzbetrag zahlen. In diesem Fall gehört der Stuhl auch dem Arbeitgeber. Aber auch Arbeitnehmer können die Differenz tragen, dann gehört der Bürostuhl dem Arbeitnehmer.
Was passiert bei einer Ablehnung?
Hin und wieder kommt es zu einer Ablehnung des Antrags auf Zuschuss für einen Bürostuhl mit der Begründung, der Stuhl entspräche nicht den Sicherheitsvorschriften für Bürostühle oder den DIN-Normen für Bürostühle. Hier fehlen meist Informationen zum jeweiligen Bürostuhl, die dem Rentenversicherungsträger jedoch zur Verfügung stehen müssen. Wurde der Antrag deshalb abgelehnt, kann innerhalb der angegebenen Frist Widerspruch eingelegt werden.
Hinweise zur Beantragung eines Zuschusses für einen orthopädischen Bürostuhl
Bevor ein Antrag auf Zuschuss für einen orthopädischen Bürostuhl gestellt wird, sollten sich Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber rückversichern, ob er den Einsatz eines solchen Stuhls am Arbeitsplatz auch erlaubt. Grundsätzlich entscheidet nämlich der Arbeitgeber über die in seinem Unternehmen verwendeten Arbeitsmittel. Er ist somit nicht gezwungen, einen orthopädischen Bürostuhl zu erlauben. Je nach Vorschriften müssen unter Umständen auch Betriebsarzt und Sicherheitsingenieur ihre Zustimmung zu einer solchen Anschaffung geben.