Manche Kaufinteressenten stehen vor einer schwierigen Entscheidung: Das zur Verfügung stehende Budgetreicht entweder für einen fabrikneuen Bandschleifer in der Basis-Ausführung oder für ein gebrauchtes Gerät einer höheren Klasse. Ebenso versuchen Sparfüchse, gehobene Qualität zum Schnäppchenpreis zu ergattern. Zuerst sollte man sich vor Augen halten, dass sich auch die Möglichkeit bietet, einen nagelneuen Bandschleifer aus 2. Wahl zu kaufen oder bei einer Auktion ungebrauchte Lagerware aus einer Geschäftsauslösung zu einem deutlich niedrigeren Preis zu bekommen.
In unserem Beitrag soll es um die Risiken gehen, die der Kauf eines gebrauchten Bandschleifers mit sich bringen kann. Nehmen wir an, Sie haben ein interessantes Angebot in den Kleinanzeigen der Tageszeitung oder auf einer Auktionsplattform im Internet gefunden.
Welche Angaben macht der Verkäufer?
Es sind Fotos der Maschine zu sehen und seriöse Verkäufer weisen auf sichtbare Gebrauchsspuren hin. Dies können Kratzer im Lack sein, die nichts mit der ordnungsgemäßen Funktion zu tun haben. Auf einem Produktbild lässt sich allerdings nicht erkennen, ob der Handgriff noch fest sitzt. Vielleicht ist Metallabrieb die Maschine eingedrungen und nun verursacht sie beim Anschluss an den Stromkreis ständig Kurzschlüsse – das sieht man einem Foto nicht an. Oder ist der Bandschleifer dem neuen Azubi “abgehauen” und auf den Boden geknallt?
Das erkennt man bestenfalls an einer Beule der Gehäuseecke oder einem verbogenen Bedienteil. Nur auf einem Verkaufsvideo, was manche Plattformen als Service Inserenten anbieten, können Verkäufer die Maschine in Aktion sehen. Hören sich die Motorgeräusche gesund an? Dies wäre sehr aufschlussreich für den Interessenten, wenn er in Hamburg wohnt und der Anbieter in München. Leider scheuen die meisten Verkäufer Mühe und Kosten, ihre Artikel live zu präsentieren.
Welche typischen Mängel weisen gebrauchte Bandschleifer auf?
Wir wollen dem Verständiss wegen kurz auf den Aufbau des Bandschleifers eingehen. Wie der Name schon sagt, arbeitet das Werkzeug mit einem ringförmig geschlossenen Schleifband, das zwischen zwei Laufrollen eingespannt wird. Ein Elektromotor treibt die vordere Rolle an, eine Spannschraube an der hinteren Rolle bewirkt den ordnungsgemäßen Sitz des Schleifbandes. Bei Inbetriebnahme dreht die Antriebsrolle das Schleifband mit hoher Geschwindigkeit, wodurch die gekörnte Bandseite das Werkstück durch Andruck schleift.
Einen Bandschleifer sollte nur eine eingewiesene Person bedienen. Da das Anlernen einfach ist, entfallen meist weitere Kontrollen seitens des Vorarbeiters und Nachfragen seitens des Anwenders. So entsteht häufig der Fehler, das Schleifband mit einer nicht korrekten Spannung zu montieren. Ein zu lockeres Band rutscht aufgrund zu geringer Zugspannung durch, wodurch die Schleifergebnisse nicht zufriedenstellend ausfallen. Falls sich im Betrieb niemand bereit erklärt, Ursachenforschung zu betreiben, kommt das Gerät zum Verkauf.
Anders liegt der Fall bei dauerhaft zu straffer Zugspannung. Dies bewirkt dies einen übermäßigen Verschleiß an Schleifbändern und der Antrieb wird in Mitleidenschaft gezogen: Speziell die Wellen und Lager der Spann- und Antriebsrolle schlagen frühzeitig aus. Zudem geht von einer zu hohen Zugspannung ein nicht zu unterschätzendes Unfallrisiko aus.
Garantie und Gewährleistung gebraucht gekaufter Bandschleifer
Falls der gebraucht gekaufte Bandschleifer kurz nach dem Erwerb den Geist aufgibt, ist es ein Unterschied, ob das Gerät von privat oder von einem gewerblichen Verkäufer stammt. Die gesetzliche Regelung können Sie unter § 437 Abs. 1 Nr. 2 im BGB genau nachlesen. Ein Gebraucht-Kauf läuft nach dem Grundsatz “Gekauft wie gesehen” ab. Falls sich der Anbieter in der Nähe befindet, sollten Käufer die Gelegenheit nutzen, das Gerät vor dem Kauf zu begutachten oder auszuprobieren. Private Verkäufer schließen Garantie, Rückgabe und Gewährleistung aus, was sie auch dürfen. Der Zweitbesitzer bleibt dann auf dem Schaden sitzen, wenn er den bereits “mitgekauften” Mangel nicht beweisen kann.
Ein gewerblicher Verkäufer gewährt gewöhnlich auch keine Garantie auf gebrauchte Ware, da er dafür einstehen muss. Die vorgeschriebenen zwei Jahre Gewährleistung kann ein gewerblicher Verkäufer allerdings auf ein Jahr kürzen.
Tritt in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf ein Mangel auf, wird davon ausgegangen, dass die Ware bereits mangelhaft ausgeliefert wurde. Der gewerbliche Verkäufer trägt bis dahin die Beweislast, das Gegenteil zu beweisen. Der Kunde hat die Möglichkeit Nachbesserung zu verlangen, der Artikel kommt zum Umtausch oder der Kaufpreis wird erstattet. Das ist allerdings nur ein schwacher Trost, wenn ein gebraucht erworbener Bandschleifer einen schweren Unfall verursacht hat.