Auch wenn man alle möglichen Vorsichtsmaßnahmen ergriffen hat, bedeutet das leider dennoch keinen hundertprozentigen Schutz vor Dieben.
Denn Diebe sind einfallsreich und häufig auch gut vorbereitet. Gerade minderwertige Schlösser können von professionellen Dieben binnen Sekunden geknackt werden.
Und dabei handelt es sich vor allem um sehr preiswerte Schlösser. Allerdings sind auch hochpreisige Schlösser nicht immer ihr Geld wert.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Diebstahl gekommen sein, dann sollte man sich an folgende Vorgehensweise halten.
Dabei sollte das Fahrrad so gut wie möglich beschrieben werden können. Besonders wichtig ist die Rahmennummer des Fahrrades. Die sollte dem Besitzer nach Möglichkeit bekannt sein.
Normalerweise wird einem beim Kauf eines neuen Fahrrades vom Händler ein Fahrradpass ausgestellt. In diesem steht dann auch die Rahmennummer des Fahrrades.
Hat man das Fahrrad von einem Bekannten abgekauft oder von einem Online–Händler, dann sollte man nach Möglichkeit einen Kaufvertrag oder einen Beleg vorlegen können, aus dem sich einwandfrei nachvollziehen lässt, wer der Eigentümer des gestohlenen Fahrrades ist.
Im Idealfall übergibt man aktuelle Bilder des Fahrrades an die Polizei, auf denen auch Besonderheiten (wie kleine Rostspuren, Kratzer, Aufkleber oder eine spezielle Lackierung) gut zu erkennen sind. Das erhöht die Chancen, dass das Fahrrad wiedergefunden wird.
Allerdings für den Bestohlenen nur dann eine Option, wenn das Fahrrad auch versichert ist.
Wird das Fahrrad zum Beispiel aus einem verschlossenen Fahrradkeller oder aus der Garage gestohlen, dann kann unter Umständen die Hausratversicherung für den Verlust aufkommen.
Wird das Fahrrad auf öffentlichem Gelände entwendet, dann kann eine spezielle Diebstahlversicherung für das Fahrrad greifen.
Der Versicherer möchte jedoch in den meisten Fällen einen Nachweis dafür haben, dass das Fahrrad sicher abgestellt und abgeschlossen wurde.
Daher ist es immer zu empfehlen, den „Tatort“ zu fotografieren. Wurde beispielsweise ein aufgebrochenes Schloss vom Täter zurückgelassen, dann kann das als Nachweis für die Versicherung dienen, dass man sein Fahrrad abgeschlossen hatte.
Auch eine aufgebrochene Kellertür (ein aufgebrochenes Vorhängeschloss) kann als Beleg für einen Diebstahl eines sicher abgestellten Fahrrades dienen.
Wurde das Fahrrad auf öffentlichem Gelände entwendet, so empfehlen wir die Gegend auf eigene Faust abzusuchen.
Denn es kann durchaus sein, dass sich ein Dieb das Fahrrad nur „geliehen“ hat, um schneller von A nach B zu gelangen und es dann wieder irgendwo abgestellt hat.
Zudem kann es sein, dass das Fahrrad zwar gestohlen, aber in der Gegend gleich wieder zum Kauf angeboten wird. So kann es zum Beispiel sein, dass man sein gestohlenes Fahrrad auf einem Flohmarkt wiederfindet, wo es zum Kauf angeboten wird.
Auch die Suche im Internet kann durchaus zum Erfolg führen. Denn viele Diebe verkaufen ihr Diebesgut online weiter und machen so ein Geschäft daraus.
Für die Suche sollten dann nicht nur die einschlägigen Kleinanzeigenportale und Versteigerungsportale abgesucht werden, wir empfehlen auch die Suche über die sozialen Netzwerke. Es gibt sogar eine spezielle Facebook–Seite auf der „Fahndungen“ nach gestohlenen Fahrrädern gepostet werden.
Wird das Fahrrad beispielsweise vom Täter irgendwo abgestellt, dann kann es durchaus möglich sein, dass ein Anwohner das gute Stück als Fundsache beim örtlichen Fundbüro abgibt.
Die Wahrscheinlichkeit hier fündig zu werden ist durchaus gegeben, denn die Räumlichkeiten vieler Fundbüros sind gut gefüllt mit gefundenen Fahrrädern.
Auch die Kleinanzeigen in der lokalen Presse können bei der Suche nach dem Rad hilfreich sein. In den entsprechenden Rubriken kann das gestohlene Rad zum Beispiel als Fundsache auftauchen.
Darüber hinaus ist auch die aktive Suche in den lokalen Printmedien immer einen Versuch wert. Denn damit sensibilisiert man die Leser in der Umgebung, und möglicherweise wird einer der Leser zufällig auf das gestohlene Rad aufmerksam.
Ist man sich sicher, dass man sein Fahrrad, auf welchem Weg auch immer, wiedergefunden hat, dann sollte man die Polizei darüber informieren. Denn dann kann die Anzeige zurückgenommen werden und gegebenenfalls der Täter überführt werden.