Der Föhn ist kaputt: Was nun? Diese Frage stellt sich so mancher, wenn das treue Stylingutensiel plötzlich den sprichwörtlichen Geist aufgibt. Viele werfen ihn nach wie vor in den Hausmüll, das ist seit Juli 2016 allerdings verboten. Denn seitdem gelten neue Bestimmungen für Elektroschrott. Gut zu wissen: Fast jeder Händler muss einen defekten Föhn zurücknehmen, sei es auch nur zur Entsorgung. Und hierzu ist sowohl der Handel vor Ort als auch der bevorzugte Onlineshop betroffen. Doch was sollten Sie sonst noch wissen und beachten, wenn es um die Entsorgung des Haartrockners geht.
Hilfreiche Tipps und Fakten zum Thema Elektroschrott-Entsorgung
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Was besagt die Rücknahmepflicht?
Seit dem 25. Juli 2016 ist nahezu jeder Elektrohandel, egal ob dieser seine Waren vor Ort oder im Internet betreibt, dazu verpflichtet Elektroschrott zurückzunehmen und umweltschonend zu entsorgen. Doch was bedeutet nahezu jeder Händler? Gesetzlich verpflichtet sind dazu eigentlich nur Händler, die auf mehr als 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkaufen oder beim Onlinehandel lagern und versenden. Allerdings nehmen mittlerweile auch zahlreiche „kleinere“ Händler Elektroschrott wie kaputte Haartrockner zur Entsorgung entgegen. Und: Sie können sich auch an Händler wenden, bei denen Sie Ihren Föhn nicht erstanden haben. Nur die wenigsten Läden verlangen für eine umweltbewusste Entsorgung nämlich einen Kaufbeleg.
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Gibt es Unterschiede zwischen großen und kleinen Geräten?
Viele Kunden lassen sich von der Nebenregelung irritieren, die besagt, dass defekte Elektrogeräte nur dann zur Entsorgung angenommen werden müssen, wenn ein Neugerät gekauft wird. Das ist allerdings nur bedingt korrekt, beziehungsweise es betrifft kleine Geräte wie einen Haartrockner in der Regel nicht.
Diese erlassen sie meistens nur dann, wenn eine vergleichbare Neuware gekauft wird. Gut zu wissen: Als Kleinstgeräte gelten alle elektrischen Geräte, deren Kabellänge 25 Zentimeter nicht überschreitet.
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Gibt es alternative Entsorgungsmöglichkeiten?
Mit dem neuen Elektroschrottgesetz wurden aber nicht nur die Händler zum Umweltbewusstsein verpflichtet, sondern auch die Bürger. Seit Juli 2016 ist nämlich jeder Bürger dazu verpflichtet, seinen Elektroschrott sachgerecht und umweltbewusst entsorgen. Das kann zum Beispiel auch auf speziellen Müllentsorgungs- oder Wertstoffhöfen geschehen. Die Stadt bietet hierzu meistens mindestens einen in jedem Stadtteil an – und nicht selten können diese bei kleinen Mengen Müll sogar kostenlos angefahren werden. Hierzu muss meistens nur ein Ausweis vorgelegt werden der nachweist, dass man im Einzugsgebiet des Hofes wohnhaft ist.
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Was passiert bei Verstößen gegen das neue Gesetz?
Die neue EU-Richtlinie will bewirken, dass bis 2019 mindestens 65 Prozent des Elektromülls recycelt wird – und dass dadurch die Umwelt entlastet wird. Grundlegend tun wir mit der sachgerechten Entsorgung unseres Elektromülls also weder der Industrie noch der Politik etwas Gutes, sondern der Umwelt. Denn auch wenn Elektroschrott nun recycelt wird, werden nachweislich nur die wenigsten Teile wieder verwendet. Auch der Industrie entstehen durch das neue Gesetz also zusätzliche Mühen und Kosten. Und wem die Entlastung der Umwelt nicht genug Grund zur korrekten Entsorgung seines Elektroschrotts ist, den wird vielleicht die Entlastung seines Geldbeutels umstimmen.
Denn je nach Bundesland fallen bereits für ein nicht fachgerecht entsorgtes Elektrogerät Bußgelder im Wert von 50 bis 2500 Euro an.